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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hab ein riesen Problem mit meiner Untermieterin.
Wir haben zwar einen schriftlichen Untermietervertrag aber den hat sie sich mal ausgeliehen und jetzt behauptet sie das sie nie so was unterschrieben hat.

Aber ein mündlicher Vertrag ist doch auch gültig oder?? Gelten da nicht die Bestimmungen des BGB mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten?

Sie ist nämlich der Meinung das sie nur 6 Wochen hat und das sie dann auch nur bis dahin Miete zahlen muss.

Ausserdem meinte sie das sie auch schon einen Nachmieter hat und der wird mir nicht gefallen, da das einer ihrer Freunde ist. Muss ich den als Nachmieter annehmen oder kann ich mir auch selbst einen Nachmieter suchen?

Des Weiteren ist sie der Meinung das sie auch keine Miete mehr zahlen muss weil wir Abmachungen haben (keine fest definierten) an die ich mich angeblich nicht gehalten habe, wie zum Beispiel das Putzen oder das Rauchen in der Wohnung. Das Putzen hab ich alles gemacht innerhalb meiner Putzwoche aber für ihr Empfinden hab ich es immer zu spät gemacht. Aber das ich doch ihr Problem oder? Bezüglich des Rauchens haben wir keine Vereinbarungen getroffen, da sie und meine andere Mitbewohnerin ja beide auch Rauchen.

Ich hoffe ich hab das einigermaßen gut beschrieben und ihr könnt mir helfen.
Stichwörter: wichtig + problem + untermieterin

1 Kommentar zu „Wichtig Problem mit Untermieterin”

Susanne Experte!

Hier ein Auszug aus dem BGb, falls also für Euch ein Untermietverhältnis nach §549 zutrifft gilt die Kündigungsfrist bis Ablauf des Monats - also nichts mit 6 Wochen oder so. Trifft dies nicht zu, so sind es 3 Monate.

§ 573c
Fristen der ordentlichen Kündigung
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.


§ 549
Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
2.Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,[/color:960e1]


Sie muss keinen Nachmieter stellen, und Du musst auch keinen Nachmieter von ihr akzeptieren. Bis zur Beendigung des Vertrags ist die volle Miete plus Nk zu entrichten, unabhängig von irgendwelchen Putzvorschriften, die keinen Mangel an der Mietsache darstellen und daher auch nicht zur Minderung herangezogen werden können.

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