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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo! Vielen Dank und viele Gruesse. Martin :(
Stichwörter: mietminderung + wÄnde + wichtig + feuchte

4 Kommentare zu „WICHTIG! MIETMINDERUNG FEUCHTE WÄNDE! :(”

Gast Experte!

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Aspergillus aktiver Benutzer

Sie hätten die Ankündigung der Mietminderung nicht mündlich, sondern schriftlich machen müssen. Desweiteren hätten Sie dem Vermieter eine Frist setzen müssen bis wann der Mietmangel zu beheben ist.
Mein Tipp: Verlangen Sie von Ihrem Vermieter eine dauerhafte und grundlegende Beseitigung des Feuchteschadens! Geben Sie sich nicht mit Flickwerk oder mit optischen Kaschierungen durch Überstreichen u.ä. zufrieden. GGfs. können Sie gutachterliche Untersuchung der von Feuchtigkeit und Schimmelbefall betroffenen Räume verlangen.

MfG, Aspergillus

Gast Experte!

Vielen Dank! Besonders für den Tipp! Aber meine Frage ist noch immer nicht ganz beantwortet:
Kann ich eine rückwirkende Mietminderung fordern?
Gruss



Sie hätten die Ankündigung der Mietminderung nicht mündlich, sondern schriftlich machen müssen. Desweiteren hätten Sie dem Vermieter eine Frist setzen müssen bis wann der Mietmangel zu beheben ist.
Mein Tipp: Verlangen Sie von Ihrem Vermieter eine dauerhafte und grundlegende Beseitigung des Feuchteschadens! Geben Sie sich nicht mit Flickwerk oder mit optischen Kaschierungen durch Überstreichen u.ä. zufrieden. GGfs. können Sie gutachterliche Untersuchung der von Feuchtigkeit und Schimmelbefall betroffenen Räume verlangen.

MfG, Aspergillus[/quote:9f42f]

Gast Experte!

Nein, rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich.

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