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Flosen hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich möchte einen kürzlich erlebten Fall schildern und bin auf Meinungen/Einschätzungen jeglicher Art sehr gespannt. Es geht um die Frage, ob der Markler (Teil-)Anspruch auf Provision in diesem Fall besitzt.

Eine Wohnung (zur Miete) wurde in einer Lokalzeitung "privat" inseriert. Darauf hin wurde der (1.) Kontakt direkt zum Eigentümer hergestellt und ein Besichtigungstermin vereinbart.
Nach weiterer Recherche des lokalen Wohnungsmarktes entstand zusätzlich Kontakt zu einem Makler, der auf einem Immo-Portal eine Anzeige für ein konkretes Objekt geschaltet hatte (die Anzeige belehrte auch über Provision, etc.). Auch hier wurde ein Besichtigungstermin vereinbart.

Es stellte sich am Tag der Besichtigung(en) heraus, dass es sich um ein und die selbe Whg handelt. Die Besichtigung über den Makler lag dabei zeitlich vor dem privat vereinbarten Termin. Es wurde hier auch eine Selbstauskunft für den Makler ausgefüllt.

Einige Tage später kam es zum Abschluss des Mietvertrags (direkt) zwischen Eigentümer und Interessent - ohne Beisein des Maklers.

Zusätzliche Infos:
Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen Eigentümer und Makler.
Der Makler wirkte (nach eigenen Angaben) nach der Besichtigung noch "positiv" auf den Eigentümer ein.
Der Eigentümer bestätigt dies, verneint aber, dass dieses Einwirken ausschlaggebend war.
Mittlerweile erhielt der Mieter eine "gütige" Rechnung durch den Markler. Er bestehe in diesem Fall nicht auf die 2 KM Provision sondern lediglich auf 220 EUR.

Meine Einschätzung:
Für das Auffinden/Besichtigen der Whg hat der Markler keinen Anspruch (privater Erstkontakt nachweisbar).
Die Leistung nach der Besichtigung (Einwirken auf den Vermieter) ist für mich zweifelhaft. Nach Aussage des Eigentümers war dies nicht ausschlaggebend/ursächlich. Evtl. besteht jedoch dennoch ein Teilanspruch. Hier bin ich mir unsicher.

Vielen Dank an Alle im Voraus!

2 Kommentare zu „Whg. Anzeige doppelt (privat u. Makler) - Makler Provision fällig?”

Bladder Experte! 09.09.2011 16:39

Ich sehe das so wie "Flosen"!

Wenn der Abschluss ohne Mitwirkung durch den Makler erfolgte, dann kann u.U. der Makler seine Kosten vom Eigentümer/Vermieter verlangen, aber doch nicht vom Mieter.

BS-HV 10.09.2011 18:21

Hallo
nach dem du den Vermieter kontaktiert hast und mit diesen auch den Vertrag abgeschlossen hast, hat somit der Markler keinen Anpruch auf Prov. für die Umkosten muss er sich direkt an den Vermieter wenden.

LG

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