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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hi!

hab da ein problem!
bin mit einer freundin zusammen gezogen. nach kurzer zeit haben wir uns nicht mehr so verstanden. ich kann einfach nicht mehr mit dieser frau zusammen leben. sie ist auch sehr unordentlich... einfacher gesagt ich krieg die kriese!!
habe vor wieder auszuziehen, aber ich glaube so einfach ist das nicht, weil sie die kaution und die provision gezahlt hatte und wir vorher mündlich aus gemacht hatten, dass wenn es finanziell mir besser geht, zahl ich den teil der provision in raten ab. nur als ich gesagt habe, dass ich ausziehen will, wollte sie plötzlich de komplette kaution und provision haben.
also irgendwo passt doch da was nicht! oder ist da was dran? was soll ich machen so günstig wie möglich aus dieser situation raus zu kommen?
um rat würde ich mich sehr freuen
Danke!!
Stichwörter: wg

3 Kommentare zu „WG”

Susanne Experte!

Wer steht als Hauptmieter im Mietvertrag?

Wenn ihr beide den MV unterschrieben habt, könnt Ihr nur beide kündigen, es sei denn, der VM erklärt sich bereit, einen Auflösungsvertrag mit Dir zu machen, Dich sozusagen aus dem bestehenden Mietvertrag zu entlassen.

Ansonsten haftest Du für alle Kosten gesamtschuldnerisch, egal ob Du dort wohnst oder nicht. Ist sie nicht zur Kündigung bereit, musst Du auf Zustimmung klagen.

Jedenfalls kann sie jetzt nicht Geld von Dir verlangen, die vereinbarte Ratenzahlung ist ein mündlicher Vertrag und muss dann auch eingehalten werden.

kamehameha

ja wir beide stehen drin...

was sind denn die voraussetzung für den auflösevertrag...denn alleine kann sie die miete nicht bezahlen

und was sind die voraussetzungen, dass ich mit der klage auf zustimmung durch komme??

Susanne Experte!

Naja, erst mal mit ihr sprechen. Weigert sie sich zur Zustimmung, dann mitteilen, wie die Rechtslage ist.
Voraussetzung für eine Klage auf Zustimmung ist einerseits Dein Wille zu kündigen und ihre Ablehnung.
Wenn der VM sich denken kann, dass einer allein zur Mietzahlung nicht fähig ist, wird er sicher nicht einen der Hauptmieter aus dem Vertrag entlassen.

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