Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Bolero hat diese Frage gestellt
Hallo Miteinander,

meine Mutter ist Mieterin einer Mietwohung und muss nun aufgrund der Einschätzung Ihrer Gesundheit kurzfristig in ein "Betreutes Wohnen" ziehen.
Exisiteren aufgrund dieser gesundheitlichen Notwendigkeit kürzere Kündigungsfristen als 3 Monate?

Vielen Dank im voraus!

Grüße B

2 Kommentare zu „Wechsel ins Betreute Wohnen”

AMAyer Experte! 16.10.2008 08:14

Leider kann ich Ihnen da keine positive Antwort geben, Sie werden wohl eine 3 monatige Kündigungsfrist einhalten müssen.

Ich pers. glaube auch nicht, dass der VM Ihnen entgegen kommt, da alle VM nur von Gier getrieben werden.

Andreas Mayer

Mietermini Profi 17.10.2008 13:47

Hallo B., leider gibt es für diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht.
Es wäre allerdings eine Möglichkeit mit dem Vermieter zu sprechen, ob er die Mutter gegen Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt. Aber auch heirauf haben Sie keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter.

Gruß Mietermini

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.