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Lacrima81 hat diese Frage gestellt
Wir beziehen im November eine neue Wohnung. Wir wurden bei der Besichtigung vom aktuellen Mieter bereits informiert, dass es im letzten Jahr im grossen Bad einen Wasserschaden gegeben hat.

Nun informiert mich die Mieterin, dass auch im kleinen Bad ein Wasserschaden entstanden ist und dieser gerade saniert wird.

Wir haben den Vertrag erst gerade unterzeichnet. Ist dies ein Grund zurückzutreten. Da die Angst vor weiteren Wasserschäden einfach da ist und was sind die Erfahrungen, können solche Schäden entsprechend saniert werden, dass man danach nichts mehr merkt?

2 Kommentare zu „Wasserschaden”

forsetis Experte! 06.09.2015 17:06

Das Mietrecht sieht nicht vor, dass man von Verträgen zurück treten kann. Oder haben Sie diesen Vertrag im Internet abgeschlossen?

Lacrima81 06.09.2015 20:42

Auch bei groben Schäden nicht? Das heisst wenn die Schäden korrekt beseitigt werden hätte man kein Recht dazu.
Der Vertrag wurde nicht im Internet abgeschlossen.

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