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Arnold hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich weiß, dass es schon mehrer Einträge zu diesem Thema gibt, aber durch vertragliche Regelungen sind die Einzelheiten ja immer anders.

Also wir ziehen nach 2,5 Jahren aus unserer Wohnung aus. Als wir die Wohnung bezogen haben, war sie frisch saniert. Allerdings nicht fachmännisch. Durch unsere Nachmieter haben wir erfahren, dass unsere HAusverwalterin nicht so gut auf uns zu sprechen ist und nun machen wir uns Sorgen um die Wohnungsübergabe.
Der dunkel lackierte Plastikboden (ich weiß nicht, was das für Material ist) in unserem Wohnzimmer hat etwas gelitten. Der Lack ist an zahlreichen kleinen Stellen, durch Möbelrücken und normaler Benutzung, abgeplatzt und die natürliche patellgelbe Farbe schimmert durch.

In unserem Vertrag steht, dass die Mieträume renoviert und besenrein zurückzugeben sind.
Außerdem enthält er noch die Klausel, dass die Schönheitsreparaturen für die Dielen spätestens alle 5 Jahre statfinden soll.

Die Frage, die sich uns jetzt stellt, ist in wieweit wir für den Schaden oder die Aufarbeitung des Bodens haften müssen.
Gehört dies zur normalen Abnutzung eines Bodens? Sind wir wegen der Klausel "renoviert" trotzdem für den Boden verantworlich?

Schon mal vielen Dank für Rückmeldungen
Liebe Grüße

1 Kommentar zu „Was passiert mit einem abgenutztem Fußboden bei Auszug?”

smile30625 Experte! 17.09.2009 16:19

Hallo,

das Streichen von Fußböden gehört nach § 28 Abs.2 der II. Berechnungsverordung zu den Schönheitsreparaturen, sodass diese Arbeiten im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden können. Falls der Boden also streichbedürftig aussieht und Sie diese Arbeiten im Mietvertrag übernommen haben, sollten Sie insoweit tätig werden.

Falls diese Arbeiten nicht im Mietvertrag wirksam auf Sie übertragen wurde, gilt folgendes:

Die normale, vertragsgemäße Abnutzung der Wohnung ist durch die Zahlung der Miete abgegolten.

Zum Schadensersatz verpflichten nur Beschädigungen bzw. übermäßige Abnutzung der Mietsache.

Ob der Zustand des Plastikbodens Schadensersatzansprüche Ihres Vermieters auslöst, kann im Streitfall letztlich nur ein Sachverständiger beurteilen.

Viele Grüße
smile

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