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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Wir haben bei uns ein ähnliches Problem. Wir wohnen im UG, die Wohnung ist aber nur mit zwei Aussenwänden im Erdreich. Unter der Wohnung kommt gleich das Erdreich, somit ist der Boden recht kalt. Die Aussenwände wurden angeblich vor ein paar Jahren neu isoliert und die Trennage zwischen Haus und Erde auch gleich mit erneuert. Diese Arbeiten wurden von einem "Bekannten" der Vermieter erledigt. Unsere Vermieter sind alte Leute und haben Ihrem Bekannten vertraut. Ich vermute, daß dieser Bekannte nicht sauber gearbeitet hat. Jetzt hat ein Gipser nachisoliert und es ist ein wenig besser geworden.
Aber trotz der Nachisolierung, voll aufgedrehter Heizung und richtigem Stoß-lüften haben wir immer wieder Wasser an den Scheiben. Die Holz-Fenster sind jetzt über 25 Jahre alt. Ich hab schon die Dichtungen der Fernster erneuert, aber trotzdem merk ich, daß es an manchen stellen zieht.

- Ab welchem Alter müssen die Vermitter die Fenster erneuern ?

Ich hab auch schon gehört, daß der Vermieter die Fenster bzw die Isolierung erneuern muss, wenn die Wohnung einen zuhohen Wärmeverlust hat.

- Stimmt das ?

- Wenn ja wie hoch darf der Verlust sein ?

- Wie kann man dies messen und wer kann solche Messungen durchführen ?

Und jetzt haben wir auch noch schimmel in der Wohnung. Ich hab mir beim Maler einen besonderen Schimmelkiller gekauft und mit diesem Mittel hab ich den Schimmel behandelt. Aber wenn wir die Feuchtigkeit nicht aus der Wohnung bekommen wir der Schimmel ja immer wieder kommen.

- Muss der Vermieter den Schimmel beseitigen oder ist dies das Problem des Mieters ?

- Kann ich eine Mietminderung machen ?

- Von was hängt esab, wie hoch ich die Minderung machen kann ?

Im voraus DANKE !!!

Mit freundlichen Grüssen
Thiemo
Stichwörter: wann + austauschen + fenster + vermieter

5 Kommentare zu „Wann muss der Vermieter die Fenster austauschen ???”

Thiemo

Hallo Fin

Am Lüften kann es nicht liegen. Das machen wir richtig.

Und zum Thema "Fenster (auch dichte) beschlagen gerne bei voll
aufgedrehter Heizung)."
Richtig, aber wenn es in der Wohnug ein wenig zieht und man den Raum nicht mehr richtig warm bekommt, peschlagen die Fenster ja auch schneller.

Gruß
Thiemo

Timmy1974

Hallo zusammen,
ich habe auch das Problem mit Feuchtigkeit, Schimmle und Zugluft am Fenster. Ich habe bereits mit dem Vermieter gesprochen und die ersten Mängel werden im Frühjahr behoben.
Jedoch kann man eine Mietminderung bis zu 20 % einleiten, wenn durch undichte Fenster kalte Luft in den Raum gelangt und so Heizkosten für draußen zu stande kommen. Ich habe meinen Vermieter eine Mietminderung angedroht und man sehe und staune, es hat sich was getan.
Man sollte aber nicht gleich auf die vollen 20% gehen.

global_sr

wir haben das gleiche problem.gaubenschimmel,durchzug,kaputte fenster.
Laut Ag und Lg stehen mietern in so einem fall 75% minderung zu.Damit wir auf der sicheren seite stehen,haben wir nur 50% gekürzt.Ergebnis= vermieter kümmert sich weiterhin um nix und nimmt mietminderung so hin.
So sind se eben die geldgeier.

SunnySandra

Hallo,

auch bei uns sind in jedem Zimmer die Fenster undicht, teilweise sieht man das sogar mit dem bloßen Auge am Fenster, wie verzogen der Fensterrahmen ist.

Die Mitteilung an den Mieter habe ich eben geschrieben. Allerdings beschäftigt uns die Frage, wie es denn dann aussieht, sollten die Fenster ausgetauscht werden (war bei Nachbarn der Fall). Kann der Vermieter dann aufgrund der neuen Fenster die Miete erhöhen?

Susanne Experte!

Ja, i.d.R. werden neue Fenster als Modernisierung angesehen.
Damit werden 11% der Kosten auf die jährliche Miete aufgeschlagen.

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