Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich (3 Personen) wohne mit meinem Vermieter (4 Personen) in einem Zweifamileinhaus in 1. Obergeschoss. Vereinbart ist im Mietvertrag eine Nebenkostenvorauszahlung für kalte Betriebskosten (Gas für Heizung und Warmwasser zahle ich extra an den Gasanbieter). Frischwasserkosten entstehen nicht, da wir durch Grundwasser versorgt werden, für Abwasser ist eine Grube vorhanden. Es gibt nur einen Zähler für Frischwasser in meiner Wohnung, nicht für Abwasser. Für die Müllentsorgung gibt es eine Grundgebühr, jede Partei hat eine eigene Tonne, die bei jedem Leeren gesondert berechnet werden (ich persönlich stelle meine Tonne nicht zu jedem Abholtermin bereit).
Im Mietvertrag steht ausgeführt: 'Satz1: Als Umlagemaßstab für kalte betriebskosten, die nicht von einem erfaßten verbrauch oder einer erfaßten verursachung durch den Mieter abhängen, wird der Anteil der Wohnfläche des Mieters an der gesamten Wohn-und Nutzfläche der Wirtschaftseinheit vereinbart. Satz 2: Wenn diese Verteilung grob unbillig war, etwa weil die durchschnittliche Belastung der Mieterwohnfläche um mehr als 25% von der durchschnittlichen Belastung anderer Flächen (insbesondere Gewerbeflächen) abweicht, verteilt der Vermieter nach den unterschiedlichen, notfalls nach billigem Ermessen zu schätzenden Kosten der einzelnen Nutzergruppen. Für verbrauchs- oder verbrauchsunabhängig erfaßte Betriebskosten gilt der gesetzlich zulässige Maßstab als vereinbart.'[/i:15702]

Der Vermieter gibt als Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung nun folgendes an:

qm Gesamt 256,34; qm OG 117,10; Anteil 45,682%; Schlüssel I

1095 (3 Pers./365 Tage); Anteil 50%; Schlüssel II

Die Kosten der Entwässerung und Müllentsorgung werden nach Verteilerschlüssel II berechnet.

Ist dies korrekt? Wieso sind das 50%? Selbst wenn nach Personen berechnet wird, dann können mir doch nicht die gleichen Kosten entstehen, wie der 4-köpfigen Famile des Vermieters. Und warum darf der Vermieter hier nach Personenzahl abrechnen, obwohl im Mietvertrag die Abrechnung nach Wohnfläche vereinbart ist?
Was kann ich unter im o.g. Satz 2 genannten groben Unbilligkeit verstehen?
Und sollte nicht ggf. nach Verbrauch abgerechnet werden müssen, wenn schon ein anderer Verteilungsschlüssel angesetzt wird (ich kann ja nur höchstens so viel an Abwasser verursachen, wie ich an Frischwasser verbrauche und hierfür ist ja ein Zähler vorhanden)?
Stichwörter: verteilungsschlüssel + korrekt

6 Kommentare zu „Verteilungsschlüssel korrekt?”

Berni911 Experte!

Moin!
Nachdem ich den Beitrag fünf mal gelesen hatte, um ihn überhaupt zu verstehen, kam mir ganz spontan eine irrwitzige Idee als Antwort.
Fragen Sie doch mal Ihren Vermieter, was er sich dabei gedacht hat!!! [/b:34643]

<!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D -->

jolu66

Sorry, aber verständlicher konnte ich nicht formulieren.
Sehr lustig die Idee, meinen Vermieter selbst zu fragen <!-- s:? --><!-- s:? --> . Bevor ich nicht weiss, ob das formal alles korrekt ist oder nicht, wird der mir wohl alles mögliche an Erklärungen bringen. Ich möchte einfach vorher abchecken, welches meine Argumente sein könnten.

Susanne Experte!

Grundsätzlich wird so berechnet, wie im Mietvertrag vereinbart. Logisch ist, dass, wenn nach Personenschlüssel vereinbart und umgelegt, Du nicht 50% tragen musst.
Ggf. würde ich den MV aber mal prüfen lassen, da ich auch nicht erkennen kann, was eigentlich vereinbart ist. Die Ausführung lässt die Interpretation zu, dass der VM abrechnen kann wie er will....

Berni911 Experte!

Hi,
also den oberen VS kann ich zuordnen, Aber was soll bitte das heissen :

1095 (3 Pers./365 Tage); Anteil 50%; Schlüssel II[/b:90048]

Die Zahlen ergeben keinen Sinn und da würde ich einfach mal beim Vermieter nachfragen, was das sein soll, wer sollte das sonst wissen ? Ausser das 3 mal 365, 1095 ergibt, hat das wenig Aussagekraft und das kann dazu noch reiner Zufall sein.

Wer weiss schon, wer alles in der letzten Abrechnungsperiode in der VM-Wohnung gelebt hat ?

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

jolu66

Danke für Eure Antworten.
Also, die 1095 habe ich mir rechnerisch auch schon gedacht wie Bernie. Wahrscheinlich will der Vermieter mit dieser Berechnung sicherstellen, dass auch wir alle 3 für das ganze Jahr an den Kosten beteiligt werden - trotzdem komische Berechnung. Und zu meinem Nachteil:

Beispiel: 1000,-€ Gesamt-Kosten : 7 im Haus lebende Personen = € 142,82 x 3 Personen bei mir = 428,58 (so wär's richtig, meine ich, oder?).

Nach seiner Berechnung zahle ich € 500,- <!-- s :x --><!-- s :x -->

Die 50% könnten ja rechtlich auch nur stimmen (wenn es rechtlich überhaupt zulässig ist, hier nach Personen abzurechnen, da der Mietvertrag ja was anderes festlegt), wenn bei der anderen Partei (der VM selbst mit Ehefrau und zwei volljährigen Kindern) auch nur 3 Personen gemeldet sind. Dann wäre ich echt sauer <!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> , da ich ja mitbekommen, dass hier alle 4 wohnen.

Wenn ich es recht überlege, käme ich bei der korrekten[/b:b7bee][/u:b7bee] Gesamt-Personen-Angabe des Hauses nach Personenschlüssel günstiger, als bei der Berechnung nach qm:
1000,- : 256,34 (Gesamt-Wohnfläche) = 3,91 x 117,10 (meine Wohnfläche) = 457,87

Hmm... Aber es wären ja nur ein paar Euros Unterschied. Und wenn die jetzt 19 und 20jährigen Kinder des VM's ausziehen, bin ich per Personenberechnung total benachteiligt.

Aber noch mal zu dem o.g. Zitat aus dem Mietvertrag: Was kann ich unter grob unbilliger Verteilung verstehen?[/b:b7bee]Und kann der VM den Verteilerschlüssel bei jeder Abrechnung einfach neu festlegen?
Kann ich eigentlich dann auch darauf bestehen, dass das Abwasser nach dem von mir verbrauchten Frischwasser berechnet wird - also verbrauchsabhängig (die Berechnung des Abwassers aus der Grube erfolgt von der Firma nach Kubikmetern)?

Susanne Experte!

Grob unbillige Verteilung ist, wenn ein Single in einer 150qm Wohnung wohnt und eine 5 köpfige Familie in einer 60qm Wohnung und der Wasserverbrauch nach qm abgerechnet würde, da der Singlehaushalt logischerweise nicht so viel Wasser verbraucht wie die Familie.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.