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emkayy hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich bin etwas schockiert! Ich wohne jetzt den 6. Monat zur Untermiete in einem WG-Zimmer. Alle WG-Bewohner haben einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter. Ich bin als Untermieter eines Bewohners eingezogen. Heute habe ich einen Brief bekommen, der besagt, dass der eigentliche Mieter des Zimmers dieses nicht untervermieten hätte dürfen, er deshalb fristlos gekündigt wird und ich die Wohnung innerhalb von 2 Wochen räumen müsse!

Ist das rechtlich irgendwie haltbar? Kann sowas wirklich sein?
Verschuldet hat es natürlich in dem Fall der Mieter, nicht der Untermieter (ich), nur ich bin der Leidtragende.

Ich habe allerdings gehört, dass Untermiete gesetzlich immer erlaubt sei, auch wenn etwas anderes im Mietvertrag steht. Stimmt das?

Es scheint für mich völlig unmöglich innerhalb von 2 Wochen eine neue Wohnung zu finden und umzuziehen!

Gibt es eine Möglichkeit die Situation noch abzuwenden?

Da die Zeit sehr knapp ist bin ich auf schnelle Hilfe angewiesen!

Vielen Dank schonmal im Voraus!

1 Kommentar zu „Verletzung Mietvertrag - Untermiete zur Räumung innherhalb 2 Wochen!???”

Berthelstal Experte! 10.11.2009 07:10

Ja, sowas kann sein.
Lesen Sie bitte in Wikipedia: Wohngemeinschaft.

Möglichkeit wäre, das Sie sich als Hauptmieter für die gekündigte Stelle bewerben.

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