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f.hamann hat diese Frage gestellt
Hallo.
Ich habe mir heute an der Deckentreppe in der von mir gemieteten WOhnung eni Hemd zerrissen wegen einer scharfen Kante. Wird ein solcher Schaden durch Vermieter bzw. dessen Haftpflicht getragen? Hab ich Chancen dort was zu bekommen?

2 Kommentare zu „Umfag Miethaftpflicht”

Berthelstal Experte! 07.12.2011 23:56

Glaub ich nicht.
Für Unfälle innerhalb der Wohnung, sofern der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, sind Sie schon selbst zuständig.

Bladder Experte! 08.12.2011 09:57

Da der Vermieter auch haftbar ist, wenn jemand z.B. bei einer defekten Treppenbeleuchtung fällt bzw. sich verletzt, dann sollte er auch für den geschilderten Schaden haftbar sein.

Aber warum fragen Sie hier und nicht den Vermieter?

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