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Ostian hat diese Frage gestellt
Hallo ins Forum,

ich habe derzeit folgende Situation. Ich trete die Nachmiete einer Wohnung an. Bei der Besichtigung der Wohnung hatte ichwörtlich mit der Vormieterin vereinbart das Sie die Wände nicht streichen muss und ich ihre Küche übernehme. Soweit alles geklärt.
Ende August habe ich dann der Mustermietvertrag der Immobilienfirma die den Vermieter vertritt unterschrieben. Ab Mitte September bin ich Mieter der Wohnung.

Nun waren wir vorgestern dort und die Vormieterin eröffnet mir das im Wohnzimmer ein Umbau ist - es wurde an der Decke ein kasten angebracht aus dem man auf Knopfdruck eine Leinwand herunter lassen kann, sowie eine Halterung für einen Beamer. Grundsätzlich sehr gut gemacht, unsichtbar quasi - mit Kabelschächten etc. ...

In dem bereits unterschriebenen Mietvertrag habe ich folgenden Satz unterschrieben "Die Wohnung wird wie im besichtigten und vorhandenen Zustand übernommen."

Ich wusste vor Unterzeichnung jedoch nichts von diesem Umbau. Vorsorglich habe ich nun mit dem vom Vermieter beauftragten Immobilienbüro gesprochen und mitgeteilt das der Umbau mich absolut nicht stört - ich ihn aber nicht benötige und bei einem Auszug nicht mit Rückbaukosten konfrontiert werden möchte. Das Immobilienbüro verlangt nun von der Vormieterin den Rückbau des ganzen. Diese hat aber bereits verlauten lassen das Sie dazu nicht in der Lage sei und es bis zu unserem Einzugstermin nicht schafft. Am einfachsten wäre, mMn ein Haftungsausschluss für mich und die Sache kann hängen bleiben.

Lange rede kurzer Sinn - folgende Fragen ergeben sich für mich:

1. Kann man von mir verlangen das ich das zurückbaue? - ich habe vorbehaltlich des Übernahmeprotkolls bereits schriftlich kundgetan das ich den Umbau nur übernehme wenn ich keinen Rückbau leisten muss (es stellt sich heraus das der Vermieter nichts von diesem Umbau wusste)

2. Sofern bei meinem Einzug, der zeitgleich mit dem Übergabeprotokoll stattfinden soll, der Kasten noch immer hängt - wie verhalte ich mich am besten?

3. Was geschieht wenn sich mein Ein- bzw. Umzug, weil ich die Übernahme der Wohnung in dem Zustand nicht annehme verschiebt? Muss ich trotzdem zahlen?

Ich bedanke mich herzlich fürs lesen und bin gespannt auf eure Antworten

2 Kommentare zu „Umbau vom Vormieter übernehmen - Rückbaupflicht.”

forsetis Experte! 07.09.2016 19:02

ZU 1. Ganz klar Ja. Was Sie kundtun ist irrelevant.
Zu 2. Geben Sie der Veormierin noch ein paar Tage Zeit zum Rückbau, auch wenn Sie schon eingezogen sind.
Zu 3. Was interessiert den Vermieter, wenn Sie mit der Vormieterin nicht klar kommen. Mietzahlungspflicht besteht wie im Vertrag geschrieben.

Ostian 07.09.2016 19:51

Zu 1. sind sie sich sicher? Wenn dem so wäre, dann wäre ja dem Betrug tür und tor geöffnet. Stellen sie sich vor der Vormieter reißt eine Wand raus und teilt es mir nicht mit, da ich Doch null Ahnung habe das Sie je existiert hat - und dann soll ich die wieder aufbauen? Wie gesagt - hier wurde ein Umbau getätigt von dem auch der Vermieter bei Erstellung des Vertrages keine Kenntnis hatte.

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