hat diese Frage gestellt
Rano
Habt ihr ein komplettes Grundstück samt Garten (allein) gemietet,
und ihr kommt der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Gartenpflege (inkl. Verkehrssicherungspflicht) nach,
hat Euer Vermieter auf diesem Grundstück nichts zu suchen!
Er kann es natürlich nach Anmeldung und zu üblichen Zeiten in Augenschein nehmen, aber nicht darauf gegen Euren Willen Arbeiten durchführen.
Ausnahme davon könnte sein, wenn der Nachbar die Entfernung der Bäume gerichtlich durchgesetzt hat. Aber auch dann müßte dies mit Euch abgesprochen werden.
Hugh
Ralph