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Gast Experte! hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt
Kündigung wegen Fälschung der Betriebskostenabrechnung

Nimmt ein Vermieter wissentlich nicht umlagefähige Ausgaben in die Betriebskostenabrechnung hinein (hier: Ausgaben, die als Modernisierungszuschlag weniger Erhöhung gebracht hätten) und rechnet darüber hinaus auch noch Betriebskosten ab, die gar nicht angefallen sind (hier: Kosten für die Gartenpflege durch Vorlage von Firmenrechnungen, die gar nicht auf dem Grundstück tätig waren), kann der Mieter wegen Betrug das Mietverhältnis gemäß § 543 Absatz 1 BGB fristlos kündigen. (LG Berlin, Az. 65 S 421/02, aus: GE 2003, S. 1081)

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