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Garage und Mietvertragsänderung
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Garage und Mietvertragsänderung
Auch wenn der Wohnungsmietvertrag eine Schriftformklausel enthält, kann später durch mündliche Vereinbarung eine Garage hinzugemietet und somit Bestandteil des Mietvertrages werden. Eine Teilkündigung des entstandenen einheitlichen Mietvertrages ist ausgeschlossen. (LG Wuppertal, Az. 9 S 356/94, aus: WM 10/96, S. 621)
Auch wenn der Wohnungsmietvertrag eine Schriftformklausel enthält, kann später durch mündliche Vereinbarung eine Garage hinzugemietet und somit Bestandteil des Mietvertrages werden. Eine Teilkündigung des entstandenen einheitlichen Mietvertrages ist ausgeschlossen. (LG Wuppertal, Az. 9 S 356/94, aus: WM 10/96, S. 621)
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