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Folgen der Nichtigkeit nach bereits überlassener Wohnung
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Welche Folgen hat es, wenn der Mietvertrag nichtig, der Besitz der Wohnung aber dem Mieter bereits überlassen worden ist?
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In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz des Werts der gezogenen Nutzungen, in der Regel in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine entsprechende Wohnung. Vgl. §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB.
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Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 1988, S. 221
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In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz des Werts der gezogenen Nutzungen, in der Regel in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine entsprechende Wohnung. Vgl. §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB.
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Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf
Zeitschrift
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 1988, S. 221
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