Einloggen
Registrieren
Immobilienmarkt
Immobiliensuche
Immobilienmakler
Städte
Lexikon
Immobilie inserieren
Wohnen & Einrichten
Einrichtungsforum
Einrichtungsberater
Einrichtungstipps
Wohnungsfotos
Bauen & Renovieren
Mietrecht Forum
Kleinanzeigen
Handwerker
Home
»
Mietrecht Forum
»
Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?
Werbung
Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?
Gast
hat diese Frage gestellt
Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?
Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner. Die Anfechtung wird wirksam, wenn die Erklärung dem anderen Teil zugegangen ist. Vgl. §
143 Abs. 1 BGB
.
Stichwörter:
mietvertrags
+
anfechtung
+
erfolgt
Frage melden
0 Kommentare zu
„Wie erfolgt die Anfechtung des Mietvertrags?”
Antwort schreiben
Nur
registrierte Benutzer
können auf Beiträge antworten.
Mietvertrags DDR, Doppelvermietung
Mängel beim Abschluß des Mietvertrags
Welche Fälle des Irrtums berechtigen zur Anfechtung?
Anfechtung Mietvertrag nach Unterschrift wegen Inhaltsirrtum
Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum über Wert der Mietsache?
Weitere Fragen aus dem Mietrecht
Schloss austausch
Keine Stromsperrung durch Vermieter
Schimmel in der Wohnung
DDR, Untervermietung
Anmietung Haus
Haftpflichtforderung von Vermieter
Was tun? Fehlurteil nach berechtiger Mietm...
Gartennnutzung für neuen Mieter
Anzeite der Mietabtretung
Ratten in der Küche