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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wände

Stellt die Trennwand zur Nachbarwohnung im Altbau einen unzureichenden Schallschutz dar, hat der Mieter einen Mangelbeseitigungsanspruch. Das gilt auch, wenn der Mangel bereits bei Vertragsabschluß bekanntgewesen ist. (AG Berlin-Mitte, Az. 7 C 741/98, aus: MM 7+8/99, S. 44)
Stichwörter: wände

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