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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Verhüllung des Balkons

Die allseitige Umhüllung des Balkons der Mietwohnung mit einem an montierten Schienen aufgehängten Vorhang ist kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache. (AG Münster, Urteil vom 18.7. 2001)
Stichwörter: sicherheit + dach

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