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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Daher muss sicher gestellt sein, dass er zum Ende der Kündigungsfrist auch sämtliche Wohnungsschlüssel erhält. Ebenso müssen ausziehende Mieter bis zu diesem Termin alle Möbel aus der Wohnung räumen. Ist dies der Fall und wurden bei der Wohnungsübergabe keine Schäden bemängelt, dann muss der Vermieter die Kaution plus Zinsen sofort an den Mieter zurückzahlen. Allerdings versuchen viele Vermieter einen Teil dieser Sicherheit zu behalten, da meist noch Betriebskostenzahlungen ausstehen. Die meisten Gerichte sind allerdings der Ansicht, dass Vermieter die Kaution spätestens sechs Monate nach Auszug erstatten müssen. Ausnahme: Der Vermieter muss selbst die Jahresabrechnung für die Nebenkosten noch abwarten.<br />
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Quelle: warentest.de
Stichwörter: betriebskosten + schlüssel

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