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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wie ist das eigentlich mit beschädigtem Laminatboden? In einem Zimmer ist direkt beim Eingang eine eingedrückte Stelle, in einem anderen Zimmer ist eine kleine Absplitterung von ca. 0,5cm. Bereits beim Einzug war in einem nächsten Zimmer ein Loch vorhanden (ist im Übernahmeprot. aufgenommen). Nun für die beiden erstbeschriebenen Zimmer will der Vermieter Kaution einbehalten. Da Laminat nicht abgeschliffen werden kann, werden diese Beschädigungen wohl auch nicht repariert. Behält nun der Vermieter bei jedem die Kaution für einen neuen Boden ein? Kann er sowas? Und wie ist es mit der Abnutzung durch einen Bürodrehstuhl? Das Laminat ist an dieser Stelle matt geworden. Müssen wir auch dafür blechen?

Weiter haben wir eine Garderobe (Holzleistchen mit Nöppels) aufgehängt und sind zum Nachbar rübergebrochen sozusagen. Die Schrauben waren allerdings nicht einmal 10cm. Müssen wir dafür haften, nur weil das Haus alt ist?

Bei den Türen ist Wandfarbe drauf. Diese war allerdings schon bei Einzug zu sehen. Nun sollen wir das bezahlen. Wir haben eine Tür fotographiert und da ist es eindeutig zu sehen, da der Vormieter geschmiert hat. Doch haben wir nur von einer Tür ein Foto. Können wir das trotzdem auf alle umwälzen? In unserem Vertrag steht, dass Schönheitsreparaturen fällig sind, wenn das Aussehen der Wände, Decken, Heizkörper, Fenster und Türen duch den Mietgebrauch einen objektiven Renovierungsbedarf erkennen lassen.
D.h., wenn uns die Farbe an den Türen entgegenblättert müssen wir das bezahlen?

Wer kann mir helfen?
Stichwörter: kaution + sachen

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