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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sorry, dass ich noch mal Poste aber die Zeit drängt und wir müssen die Rechnung überweisen.

Hallo,

wir haben vor kurzem unser erstes Haus gemietet. Der Vermittlung ist über einen Makler gelaufen. Ein Maklervertrag wurde abgeschlossen mit dem Inhalt, dass wir im Erfolgsfall eine Mietermaklerprovision in Höhe von 2,32 Monatsmieten (inkl. MwSt.) bei Vetragsunterzeichnung zu zahlen haben.

Das erscheint mir soweit in Ordnung.

In unserem Mietvertrag steht, dass wir eine Miete in Höhe von 1250,- € plus Betriebskosten in Höhe von 70,-€ und Miete für Stellplätze und Garage von 30,-€ zu zahlen haben.

Jetzt haben wir die Rechnung vom Makler bekommen und der bezieht die Provision jetzt auf die Miete plus die Garagenmiete. In der Rechtsprechung bezieht man sich immer auf die Nettokaltmiete. Gehört da die Garage zu?

Es geht hier zwar "nur" um 60,-€ plus MwSt aber immerhin.

Danke für Eure Rückmeldungen.
Stichwörter: maklermietprovision

1 Kommentar zu „Maklermietprovision”

capo Experte!

Ist die Garage bestandteil des Mietvertrages? Wenn ja, ist die Garage mitdrin!

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