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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich weiß nicht, ob dieses Thema hier schon mal angesprochen wurde...leider konnte ich nichts passendes finden, was meine
Frage beantwortet. Vielleicht kann mir jemand helfen. Es geht
um folgendes:
Ich habe starken Schimmelbefall in der Wohnung. Nach vielem
Ärger und Hin und Her mit dem Verwalter hab ich mich an meinen
RA gewandt. Es wurde ein Bausachverständiger beauftragt auf
dessen Gutachten ich jetzt noch warte. Von Seiten anderer hab ich
vorab erfahren, daß es angeblich an einem Lüftungsfehler liegt.
Dies streite ich aber ab, denn ich lege selber viel Wert darauf und
weiß zudem auch, daß mein Vormieter an selben Stellen ebenfalls
den Schimmel hatte. Damals wurde er wohl auch mehr oder weniger beseitig.
Seit Dezember nehme ich eine Mietminderung vor, da ich mein Schlafzimmer gar nicht mehr nutzen kann. Hinzu kommt ein Attest
vom Arzt, daß es hier gesundheitsgefährdent ist.
Nun meine Frage: Kann ich dieses Gutachten notfalls anfechten und
wie sieht es aus mit der Rückzahlung der Mietminderung und der Mangelbeseitigung. Mal angenommen, daß Gutachten fällt tatsächlich
zu Gunsten des Vermieters aus...bin ich für alles zuständig dann und
muß die Kosten selber tragen für die Renovierung...auch wenn ich ausziehe?
Besteht denn die Möglichkeit, daß ich dieses Gutachten anzweifle und
eine schriftliche Bestätigung meiner Vormieter vorlege, daß diese ebenfalls Schimmel hatten?
Hoffe mir kann jemand helfen und ich danke schonmal im voraus.
Mache mir halt zuviele Gedanken drum und hab etwas Angst.
Stichwörter: zuständig + mangelbeseitigung

0 Kommentare zu „Wer ist für Mangelbeseitigung zuständig?”

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