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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.Meine Situation:

bin vor 1 Jahr in eine 2er WG eingezogen.Nun zieht meine Mitbewohnerin aus und der Vermieter schreibt mir,dass ich entweder ihren Teil mitbezahle oder er eine Kündigung von mir erwartet.[/b:ee809]
Das darf er doch nicht oder?in welchem § steht sowas?
Ich würde gerne einfach eine neue Mitbewohnerin suchen.Darf ich das nicht entscheiden?

Danke schon mal für eure Antworten,ist echt wichtig!

MfG icke
Stichwörter: mehrhilfe + vermieter + wg + will + keine

3 Kommentare zu „Vermieter will keine WG mehr;Hilfe!”

capo Experte!

Schaue in deinen Vertrag! Wer ist der Hauptmieter?
Das will wahrscheinlich der Vermieter: Einen Hauptmieter mit einem Untermieter. d.h. Einer haftet für beide und einer zahlt die Miete!
Eine Kündigung ist nicht rechtens, wenn er mit Dir einen Vertrag gemacht hat. Bist Du untermieter, musst Du raus! Sorry. <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> -->

Du musst auch nur den Betrag, der im Vertrag steht zahlen.
Wenn der Vermieter von Dir jetzt beide Mieten will, muss er einen neuen Vertrag mit Dir aushandeln.

Hilft Dir das weiter??

Capo

icke

Hallo capo,

der Vermieter hat mit uns beiden einen Vertrag,wo drin steht,dass ich 50% zahle.Also muss ich nichts zahlen.Er hat auch keinerlei Gründe dafür genannt,warum er keine WG mehr will,was er denk ich auch müsste.

Was halt noch gut wäre,ist wenn ich wüsste in welchem § im BGB das steht,dass ich das in meinem Brief schreiben kann.

Was soll ich denn in den Brief schreiben?Das dürfen sie nicht und basta..(natürlich höflich <!-- s :) --><!-- s :) --> )

Wär echt cool,wenn jemand die § kennen würde.

Danke,hat mir aber bisschen geholfen.

MfG icke

capo Experte!

da brauchst Du eigentlich keinen §. Dich geht es ja fast nix an. Der Vermieter hat einen Vertrag mit dir und an den hat er sich zu halten. Das ist BGB allgemein. (ich schätze mal 145 - 300 irgendwo <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> --> )

In diesem Vertrag steht ja, dass Du nur 50% zu zahlen hast. Entweder erhöht er die Miete auf das doppelte (was strafbar wäre) oder es läuft so weiter wie bisher.

Ein entkommen deinerseits wäre es, wenn Du mit ihm einen neuen Vertrag aushandeln würdest. Dazu müßte aber eine Vertragspartei ja gekündigt haben. (oder beidseitiges einverständnis)

Im schreiben sollte einfach nur ein Widerspruch drinstehen. (Wenn Du wirklich eins schreiben willst.)
Biete ihm an, wenn er jemanden findet, der 100% zahlt und dich mit in die Whg nimmt, löst Du den Vertrag auf. (Du kannst natürlich auch als Hauptmieter einspringen und den neuen WGler als Untermieter angeben)

Paragraphen braucht's da nicht.

Noch eine schöne Wg-Zeit

Capo

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