Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

Ich bewohne eine Dachgeschoss-Wohnung in der Schweiz. Die Gegend ist super, ich möchte sie nicht austauschen. Generell fühle ich mich auch wohl in der Wohnung. Leider hat Dachgeschoss auch seine Nachteile. Das Haus/Wohnung ist nicht das jüngste. Die Heizungen sind nicht neu, Bad und Küche schliessen sich ohne Tür an Schlafzimmer bzw. Wohnzimmer an und sind nicht mit Heizung ausgestattet. So ist es im Winter recht kühl in der Wohnung. Es sind in der Regel max. 21-22 Grad auf höchster Heizungsstufe, in Bad und Küche 15 Grad, was ja auch in das angrenzende Zimmer kalt abstrahlt. Im Bad habe ich mir mittlerweile eine Elektro-Heizung hineingestellt.

Ich habe schon mehrfach den Vermieter gefragt, der jeweils nur die Luft aus der Heizung ablässt. Heute hat er vorgeschlagen, die Jalousien runterzuziehen und meinen dünnen und durchsichtigen Gardinenvorhang (!) 5 cm vom Heizungsrohr entfernt zu legen, so dass er die Wärme nicht behindert... Ich habe mal nach härteren Massnahmen gefragt, z.B. im Vorlauf (?) im Keller die Temperatur um 1-2 Grad zu erhöhen. Fehlanzeige, geht nicht oder will nicht gehen. Obwohl es auch bei ihm selbst, der im selbigen Haus wohnt, nur 22 Grad sind, hatte er durchaus zugegeben, dass meine Heizung weniger heizt als seine.

Ich habe den leisen Verdacht, dass er keine Lust auf die erhöhten Energie-Kosten der potenziell erhöhten 1-2 Grad hat. Bei uns gibt es auch keine Nebenkostenabrechnung nach Verbrauch, sondern über die m3-Anzahl der Wohnung.

Meine Fragen:
1) Gibt es überhaupt eine Chance meinerseits eine mögliche Temperaturerhöhung durchzusetzen? Lt. Internet ist die Richttemperatur (kühle) 20 Grad im Wohnzimmer, was somit nicht so wirklich stichhaltig wäre.
2) Ist es rechtens, in der CH keine exakte Nebenabrechnung zu erhalten? Was ist, wenn ich länger abwesend wäre? Dann würde ich ja für Verbrauch zahlen, den ich nie hätte...

Ich frage mich langsam, ob dies hier so passt. Ausziehen möchte ich jedoch immer noch ungern. Der Wohnungsmarkt ist hier nicht gerade der beste (was die Situation auch bzgl. Vermieter nicht einfach macht) und die Gegend wirklich traumhaft.

Wisst ihr Rat, was ich machen könnte?

Herzlichen Dank und viele Grüsse,
anles

1 Kommentar zu „Kalte Wohnung/Nebenkostenabrechnung - Mietsrecht”

Susanne Experte!

Sorry, aber mit Schweizer Mietrecht kenn ich mich nicht aus.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.