hat diese Frage gestellt  
  
 BK-Mann 
 
		Hallo
Zu den Betriebskosten gehören nicht:
Die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauches aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).
Quelle: 
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Betriebskosten%20Nebenkosten%20Vorauszahlung%20Pauschale%20Abrechnung%20Nachzahlung.htm
Und dann dies noch:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0604/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0604/060409.htm
Meine Meinung: Ich würde die Fensterwartungskosten nicht bezahlen
Tipp: Mieterbund oder RA fragen [/b:38bb9]
Gruß
BK-Mann		
Bruno
		Hallo,
sorry für die späte Antwort---> war mal paar Tage weg
Erstmal Danke für die schnelle Antwort und die Links.
Ich habe nun wiederholt Einspruch eingelegt, gegen die Kosten der Fensterwartung, mal sehen was da raus kommt.
MfG Bruno