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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

vielleicht finde ich hier ein wenig Hilfe, hoffe es zumindest.

Meine Freundin und ich haben im April endlich eine Wohnung gefunden die uns zusagte, wurden dann aus den Bewerbern auch ausgewählt. Nun erreicht uns ein Brief der Bauaufsicht, das wir die Wohnung binnen 4 Wochen zu räumen haben. Aufgrund baulicher und feuerschutz Mängel. Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter hat sich herausgestellt das der Vermieter die Wohnung bereits im November 2006 nur unter den o.g. Auflagen vermieten durfte. Wir würden natürlich gerne so schnell wie möglich hier raus, kann ich Ansprüche geltend machen? Mir würde die Bezahlung der Umzugskosten ja schon reichen!

Vielen Dank im voraus

Dennis
Stichwörter: unbewohnbar + wohnung

2 Kommentare zu „Wohnung unbewohnbar”

Susanne Experte!

Das solltest Du nur mit Rechtsanwalt machen, der Vermieter scheint ja ein Schlitzohr zu sein.

Ghostraider Experte!

Wie Susanne schon geschrieben hat wäre es angebracht einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Hier liegt eine Vorsätzlichkeit vor und die steht wohl irgendwie unter Strafe sodass wohl etwas mehr wie die Umzugskosten bei rauskommen könnten. Das soll heißen das alle Unkosten vom Vermieter getragen werden müssen.

Aber lieber mal einen Rechtsanwalt fragen.

Gruß
Ghost

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