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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe mir eine Wohnung gemietet in der die Auslegware im Wohnzimmer in einem sehr schlechten Zustand ist.Das habe ich auch schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages dem Vermieter mitgeteilt(Mündlich)
Bei der Übernahme der Wohnung habe ich das ebenfalls aufnehmen lassen in das Übernahmeprotokoll.
Jetzt hat man mir Vorgeschlagen, ich kann ja Laminat verlegen auf meine Kosten und meiner Gewährleistung.Sollte ich mal ausziehen und dem Nachmieter gefällt das nicht muß ich es wieder herausnehmen.Man würde mir 220€ dem Mietkonto gutschreiben gegen Vorlage von Rechnungen etc.
Das Wonzimmer ist 27m² groß und die Auslegware ist aufgeklebt auf den Estrich.
Ich kann mir nicht vorstellen das der Mieter erst noch dafür sorgen muß einen solchen Zustand herbeizuführen damit man sich wohlfühlt.

hat jemand einen Tipp?
Stichwörter: auslegware

4 Kommentare zu „Auslegware”

Susanne Experte!

Die Wohnung wurde mit Auslegeware gemietet, damit gehört diese zur Mietsache und fällt unter die Instandhaltungs- und Instandsetzungpflicht des Vermieters.
Eine Diskussion nach[/b:8e4c0] Vertragsunterzeichung mit dem Mieter darüber zu beginnen ist m.E. eine miese Geschäftsphilosophie.
Allerdings hättest Du nicht nur den Zustand bemängeln müssen, sondern auch vor Vertragsabschluss eine Lösung vereinbaren sollen. Hat Dir der Vermieter allerdings einen neuen Teppich versprochen, so ist das eine zugesicherte Eigenschaft, die nun fehlt.
Grundsätzlich muss der Vermieter natürlich nur einen defekten Teppich ersetzen, ich denke aber, dass darunter auch starke Abnutzungserscheinungen fallen, das kann man aus der Ferne natürlich nicht einschätzen.

tulpe1

Hallo,
danke für deinen Beitrag.
Wir haben es vorher immerwieder angesprochen und es ist nichts passiert bzw wurden wir vertröstet.
Das Mietverhältnis beginnt am 1.10.07, ich meine , bin mir aber nicht sicher, das ich von dem Mietverhältnis zurücktreten kann ! oder ?

Susanne Experte!

Du hast schon einen schriftlichen Mietvertrag unterschrieben, nicht wahr?
Was heißt denn, wir wurden vertröstet?
Ich habe das jetzt so verstanden, dass Du auf Austausch der Auslegeware bestanden hast?
Zurücktreten kann man nicht von einem Mietvertrag, ich würde aber Druck machen!

tulpe1

Ja ist Unterschrieben.
Ja ich wollte Austauschen lassen und hatte gesagt entweder Laminat(weil es in anderen Wohnungen auch gemacht worden ist)oder Auslegware austauschen.
Das komische ist ja, die Frau in der Verwaltung hat gesagt: wir könnten ja auch zurücktreten vom Mietverhältnis.
Hm, fragt sich nur zu welchen Konditionen ! ?
Wir haben ja schon schriftlich verlangt, dass die Verwaltung auf eine Kaltmiete verzichtet und wir würden uns selbst was reinlegen.
Die Antwort war nichtssagend !

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