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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Der Zeit raum der Versorgungsunternehmen ist nicht identisch mit dem Zeitraum der Betriebskostenabrechnung. Wie muß der Verbrauch dann angesetzt werden? Zeitanteilig aus zwei Endabrechnungen der Versorger oder kann man einfach einen anderen Zeitraum geltend machen. In meinem Fall endet der Abrechnungszeitraum der Versorger Ende März.
Stichwörter: abrechnungszeitraum + versorger

1 Kommentar zu „Abrechnungszeitraum der Versorger”

Gast Experte!

es soll zeitanteilig abgerechnet werden:

von jeder Rechnung ermittelt man die Anzahl Tage, über die sich der Rechnungszeitraum erstreckt (meist handelt es sich ja um 365). MAn teilt den Rechnungsbetrag durch die Anzahl Tage und multipliziert das Ergebnis mit der Anzahl Tage, die in die Abrechnungsperiode gehören. Fertig.

Bei einigen Versorgern kann man es sich bequemer machen und entsprechend durch Monate teilen, wenn jeweils über volle Monate abgerechnet wird.

Alles andere ist immer mehr oder weniger ungerecht.

Man kann (als Vermieter) aber auch ohne Probleme beim Versorger den Wunsch einer Anpassung der Abrechnungzeiträume äußern.

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