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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo meine Lieben,

Ich habe folgendes Problem:

Und zwar war ich bis letzten Monat arbeitslos, gehe aber seit diesem Monat auf Vollzeit arbeiten. Vorher wurde die Miete vom A-Amt überwiesen, nun hat das A-Amt jedoch für diesen Monat noch keine Zahlung ausgegeben, auch habe ich nicht meinen Lebensunterhalt bekommen. Auf Nachfrage beim Amt, wieso ich für diesen Monat noch nichts bekommen habe da ich mein erstes Gehalt ja erst am 01.10.07 bekommen werde sagte mir die gute Frau, das es wohl ein Fehler in der Datenbank gewesen sei, und die Zahlung in den nächsten Tagen erfolgen würde, ich jedoch damit rechnen muss das ich es zurückzahlen muss(Nun gut, das steht auf nem anderen Blatt, und darum kümmer ich mich später, und wenns so sein sollte hab ich halt pech gehabt). Das Problem ist folgendes, mein Vermieter mir doch glatt nach einer Woche eine FRISTLOSE Kündigung in den Briefkasten GELEGT, mit der bitte ich möchte doch bitte am 15.09 die Schlüßel und den offenen Betrag abgeben. Daraufhin habe ich der Kündigung widersprochen und Ihn darauf hingewiesen das er doch bitte die Kündigungsfrist einhalten möchte. Da dies (meines wissens) kein FRISTLOSER Kündigungsgrund ist... Natürlich kann er mir Kündigen ist ja seine Wohnung denk ich mal, aber doch nicht so?! Jetzt kommt der Hammer! Ich war das Wochenende bei bekannten zu Besuch, komme Sonntag(gestern) Abend nach Hause und was muss ich feststellen? Der Vermieter hat doch glatt die Tür mit so dämlichen Balken verriegelt, muss sagen erst war ich von der Idee beeindruckt. als mir jedoch klar wurde das ich an meine Sachen nicht rankomme, mich nicht umziehen kann, Lebensmittel im Kühlschrak liegen usw. war ich schon geschockt. Mein einziger Gedanke war nun wie komme ich da rein? Also ruf ich die Polizei an und schildere denen mein Problem, die mir dann sagen das die nix machen können!!! Und auch keine Rechtsauskunft geben dürfen!!! (aber das heisst für mich doch das es da irgendwas geben muss womit ich ihn anzeigen kann). Ich kenne es nur das wenn der Vermieter die Schlößer austauscht, das man etwas machen kann sofern er kein gerichtliches Urteil hat.

Das ding ist ja, ich bin der letzte der die Wohnung verschuldet verlassen möchte und das Amt zahlt ja nun auch(abgesehen davon hat er knapp 600,- Euro Kaution von mir), aber das wird sich sicher noch einige Tage hinziehen so wie ich die Leute da kenne. Und die wissen mitlerweile auch das ich nicht reinkomme nur leider war die Zahlung schon rausgegangen und die Frau kann mir nun nichts Bar auszahlen. Dem Vermieter habe ich auch erzählt wie der aktuelle Stand aussieht, dennoch lässt er sich nicht darauf ein mich da rein zu lassen. Das kann doch nicht angehen?! Was wäre denn wenn ich nun die verdammte Tür eintrete, dann ist das sicherlich Sachbeschädigung!? Aber irgendwas muss ich doch machen können. Fällt sowas nicht unter "Unterschlagung"?

Würde mich über ein paar Tips freuen...

Mit freundlichem Gruß fiddel
Stichwörter: versperrt + tür + vermieter

3 Kommentare zu „Vermieter versperrt die Tür!”

Susanne Experte!

Die Aussage der Polizei ist eine Frechheit-hört sich nach Dunkeldeutschland an!

Kündigung: der Vermieter kann bei Ausstand von mind. 2 Mieten [/b:620bb]die fristlose Kündigung schicken. Zieht der Mieter aber nicht aus, braucht er ein Räumungsurteil. Er darf def. nicht den Mieter den Zugang zur Wohnung verwehren.

Ganz schnell zum Rechtsanwalt.

Ghostraider Experte!

Wie Susanne schon sagt, fristlos kündigen darf der Vermieter erst wenn zwei Monatsmieten in der Schuld sind.
Aber auch dann hat der Vermieter nicht das Recht die Wohnungstüre zu verrammeln das der Mieter die Räume nicht betreten kann.
Also, sofort zum Anwalt und auch fragen ob ein Hotelaufenthalt zu Lasten des Vermieters durchgeführt werden kann da der Mieter ja irgendwo schlafen muss.

Wenn man so etwas zu lesen bekommt kann ich all die verstehen die Vermieter als schlimme Jungs ansehen und diese am liebsten erschlagen möchten.
Zum Glück sind nicht alle so, aber die wenigen sollen die volle Kraft der Gesetze auch zuspüren bekommen. <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Gruß
Ghost

fiddel

So nicht das Ihr denkt, ich hätte alles aufgegeben. Wollte nur warten bis alles geklärt ist um euch mitzuteilen wie es weiter verlaufen ist. Also Fakt ist, der Vermieter durfte die Tür defenitiv nicht versperren! Ich habe mir einen Fachanwalt für Mietrecht genommen, der das meiste für mich in die Hand genommen hat, ich habe Anwaltsberatungsbeihilfe beim Gericht beantragt und &quot;müsste&quot; somit nur 10,- Euro aus meiner Tasche bezahlen. Daraufhin haben wir eine &quot;einstweilige&quot; Verfügung beim Gericht beantragt das der Vermieter die Tür wieder frei machen muss. Den genauen Wortlaut kann ich jetzt nicht wiedergeben wenn ich jedoch die Unterlagen habe, sag ich auch dazu noch etwas. Ja das Gericht war ebenfalls der Ansicht das dies zu weit ginge und der Vermieter die Wohnung zugänglich machen musste. Hätte er sich dennoch geweigert wäre eine nicht geringfügige Strafe auf ihn zugekommen. Gut, ich kann mittlerweile wieder in meine Wohnung, sämtliche Kosten muss der Vermieter zahlen, sprich meinen Anwalt und die Gerichtskosten...( <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: --> ) Jetzt haben wir uns geeinigt das ich zum 30.11. ausziehe da es auch für mich keinen Sinn hat dort weiter zu leben, da ich auf ihn nicht gut zu sprechen bin und umgekehrt wohl ebenso. Davon abgesehen ist mir die ganze Sache auch den Nachbarn gegenüber ziemlich unangenehm, die mit Sicherheit das ganze mitbekommen haben(alleine schon der sch**ss Balken vor der Tür *Peinlich*)... Okay, vielen Dank für eure Tips <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

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