Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben leider auch einen ziemlichen A..... als Vermieter der uns Ärger macht. Wir sind weil mega laute Nachbarn über uns eingezogen sind diesen Monat verzweifelt und mit den Nerven am Ende ausgezogen und zum 31.10. gekündigt. Der werte Herr hat natürlich das Einschreiben nicht von der Post abgeholt und jetzt müssen wir bis 30.11. die Wohnung zahlen.

Wir haben als wir eingezogen sind die Wohnung auf unsere Kosten komplett renoviert, einschließlich neuer Laminatfußboden.
Jetzt sind auf dem Fußboden eine Delle und ein paar Kratzer. Laut Mietvertrag müssen wir die Wohnung nur besenrein übergeben. Kann er uns da mit dem Fussboden was? Was muss bei "besenrein" alles sauber gemacht werden?

Wäre für eure Hilfe dankbar.

LG
Stichwörter: nochvermieter + Ärger

4 Kommentare zu „Ärger mit Noch-Vermieter”

Der_Mario Experte!

Hallo tigerlady

Wer sagt, dass Ihr bis 30.11. Miete zahlen müsst?

Grundsätzlich ist ein Brief natürlich erst dann zugegangen, wenn er dem Empfänger auch ausgehändigt werden konnte. Nach der Rechtsprechung ist ein Einschreibebrief, der wegen Abwesenheit des Empfängers nicht zugestellt werden konnte, auch dann nicht zugegangen, wenn der Postbote einen Benachrichtigungszettel hinterlässt. Wer - wie Dein Vermieter aufgrund des mit Dir geschlossenen Mietvertrags - mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechnen muss, muss aber durch geeignete Vorkehrungen sicherstellen, dass ihn die Erklärungen auch erreichen, bei längerer Abwesenheit z.B. durch einen Nachsendeantrag oder durch Mitteilung einer Anschrift, unter der er erreichbar ist.
Scheitert der Zugang an einer Obliegenheitsverletzung des Empfängers, so muss sich dieser nach Treu und Glauben so behandeln lassen, wie wenn ihm die Erklärung rechtzeitig zugegangen wäre. Hat also Dein Vermieter die abholbereiten Einschreibebrief trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Benachrichtigung nicht abgeholt, obwohl ihm das rechtzeitig (also bis zum dritten Werktag im August) möglich gewesen wäre, so geht diese Obliegenheitsverletzung zu seinen Lasten und die Kündigung wird fristgerecht bereits zum 31.10. wirksam.

Damit würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen!

tigerlady

Das Problem ist das ist ein ganz reicher Typ der gerne vor Gericht geht und wir haben nicht mal ne Rechtsschutzversicherung.

Aber wir haben wahrscheinlich nen Nachmieter, dass wir nicht noch 3 Monate bezahlen müssen. <!-- s :D --><!-- s :D -->

Muss man eigentlich die ganze Zeit die vollen NK zahlen auch wenn man schon ausgezogen ist?

Kann mir das mit dem &quot;besenrein&quot; noch einer erklären? Löcher zu machen von Schränken etc muss ich doch nicht oder? Wir haben die Wohnung auch mit Wänden die aussahen wie Schweizer-Käse übernommen. <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Der_Mario Experte!

Aber wir haben wahrscheinlich nen Nachmieter, dass wir nicht noch 3 Monate bezahlen müssen. <!-- s :D --><!-- s :D --> [/quote:f540e]Habt Ihr ne Nachmieterklausel? Wenn nicht, kann er Euch auch da den Stinkefinger zeigen.

Muss man eigentlich die ganze Zeit die vollen NK zahlen auch wenn man schon ausgezogen ist?[/quote:f540e]Natürlich muss man das solange, wie der Mietvertrag läuft. Ob man nun tatsächlich da wohnt oder nicht, ist irrelevant.

Kann mir das mit dem &quot;besenrein&quot; noch einer erklären? Löcher zu machen von Schränken etc muss ich doch nicht oder? Wir haben die Wohnung auch mit Wänden die aussahen wie Schweizer-Käse übernommen. <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> [/quote:f540e]Besenrein heißt ganz einfach ausgeräumt und ausgefegt.

Ghostraider Experte!

Ach diese Nachmieterstellung. <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->
Sicher ist es gut wenn man einen Nachmieter stellen kann aber was nutzt es ?
1) Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Nachmieter zu akzeptieren.
2) Der Vermieter kann sich drei Monate Zeit lassen zur Entscheidung ob er den neuen Mieter nimmt oder nicht und in der Zeit läuft die Miete mit allen Nebenkosten weiter.

Zum Boden.
Da der Mieter den Boden selbst verlegt hat kommt es auf den Vermieter an ob dieser bei (Laminatboden) bleiben kann oder ob der Mieter diesen wieder entfernen muss. Wenn der Boden übernommen wird, dann mit den Dellen und Kratzern. ( Was ich wieder nicht glaube)
Wenn keine Renovierung durchgeführt werden muss (wegen zu kurzer Mietzeit, ungültiger Klausel usw.) sollte der Mieter auch keine Dübellöcher zuspachteln.
Mach er dies kann er sofort die ganze Hütte renovieren, den er hat dem Vermieter dadurch einen Schaden zugefügt und dieser hat nun das Recht auf Schadensersatz. Also Finger weg von Löchern. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
Ansonsten heißt Besenrein Besenrein, ohne mit dem Putzlappen durchzugehen und die Fenster zu Putzen.

Gruß
Ghostraider

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.