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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Der Mieter M wohnt in einem großen Mehrfamilienhaus. In der Hausordnung dazu steht, dass nach einem vorliegenden Reinigungsplan jede Mietpartei jeweils für eine Woche dafür zuständig ist, die Außenanlagen um das Haus sauberzuhalten. Ausgerechnet in der Woche, in der Mieter M Reinigungsdienst hat, findet die vierteljährliche städtische Sperrmüllabfuhr statt. Die Mieter stellen dann den Sperrmüll auf einen Platz vor dem Haus, am nächsten Tag kommt die Müllabfuhr und nimmt diese mit.
Nach der Sperrmüllabfuhr liegen natürlich einige nichtmitgenommene Gegenstände und sonstige Überreste vor dem Haus.

Noch am selben Tag kommt Hausmeister H, welcher scheinbar nur Blockwarttätigkeiten erfüllt(Mieterfehlverhalten erfassen , Mieter zur Rede stellen und ggf. denunzieren ), zu Mieter M und fordert ihn auf, den Sperrmüllablageplatz von allen nichtmitgenommenen Gegenständen zu befreien und zu reinigen.

Frage: Muss Mieter M wirklich den Sperrmüllablageplatz reinigen? Gehört zur "Reinhaltung der Außenanlagen" nicht nur die allgemeine Reinhaltung, also das Beseitigen von üblichen[/u:218d6] Verschmutzungen wie weggeworfenem Müll, das Fegen der Wege und Räumarbeiten bei Schnee? Eigentlich müsste doch jeder, der einen Sperrmüllgegenstand rausgestellt hat selbst dafür zuständig sein, diesen bei Nichtmitnahme zu beseitigen. Und falls er nicht zu ermitteln ist der Vermieter bzw. dessen Vertreter, ggf. auf Kosten aller Mieter. Oder irre ich mich da? Und was ist mit den sonstigen Überresten(Holzreste etc.), welche noch dort herumrumliegen?

Gruß vom Spiderschwein
Stichwörter: reinigung + außenanlagen

3 Kommentare zu „Reinigung der Außenanlagen”

Susanne Experte!

Gehört zur "Reinhaltung der Außenanlagen" nicht nur die allgemeine Reinhaltung, also das Beseitigen von üblichen[/u:4a97c] Verschmutzungen wie weggeworfenem Müll, das Fegen der Wege und Räumarbeiten bei Schnee? Eigentlich müsste doch jeder, der einen Sperrmüllgegenstand rausgestellt hat selbst dafür zuständig sein, diesen bei Nichtmitnahme zu beseitigen. Und falls er nicht zu ermitteln ist der Vermieter bzw. dessen Vertreter, ggf. auf Kosten aller Mieter. Oder irre ich mich da? Und was ist mit den sonstigen Überresten(Holzreste etc.), welche noch dort herumrumliegen?

Gruß vom Spiderschwein <!-- s 8) --><!-- s 8) -->[/quote:4a97c]

Genau so ist es.

Spiderschwein

Vielen Dank, dann ist ja alles klar. Gibt es das irgendwo schriftlich, damit der Mieter M das dem Vermieter V bzw. dessen Beauftragten unter die Nase halten kann?

Gruß
Spiderschwein

Susanne Experte!

ggf. gibt es dazu Urteile, einfach mal googlen. Gesetzlich ist sowas allerdings nicht geregelt.

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