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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

erstmal zum Umfeld:
3 Haushalte im Haus
- 1 Person
- Familie 2+2
- 1 Paar (ich und meine Partnerin)


Es geht um die Umlage der Nebenkosten insbesondere Wasserkosten.
Die Nebenkosten werden generell nach Wohnfläche umgelegt, leider auch die Wasserkosten.
Es sind keine Separaten Wasserzähler installiert
Ist dies überhaupt zulässig?

Bedingt durch das oben beschriebene Umfeld ist dies nicht wirklich fair, es Profitiert hier klar die Familie, allein schon durch die höhere Personenanzahl. Dazu kommt natürlich noch, dass ich und meine Partnerin beide so gut wie nie zuhause sind, die anderen beiden Parteien schon.

Nun meine Fragen:
Kann man einfordern, dass Wasser-Zähler installiert werden müssen?
Gibt es ein anderes "gängiges" Umlageverfahren ohne Zähler, das man der Vermieterin ggf. vorschlagen kann bzw. sogar bei ihr einfordern kann?
Kann man das dann ggf. auch rückwirkend tun?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Gruß, Florian
Stichwörter: abrechnung + ohne + wasserkosten + zähler

1 Kommentar zu „Abrechnung Wasserkosten ohne Zähler”

Der_Mario Experte!

Hallo.

Ob in Wohnungen Wasserzähler eingebaut werden müssen, ist in der jeweiligen Landes-Bauordnung geregelt. In Hamburg beispielsweise ist das Pflicht. Musst einfach ergooglen, wie das in dem Bundesland geregelt ist, in dem Du wohnst.

Zur Umlage gilt das, was im Mietvertrag festgelegt worden ist. Ist nichts vereinbart, wird nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt (§ 556a Abs. 1 BGB).

Eine rückwirkende Änderung ist selbstverständlich nicht möglich, Deine Nachbarn würden sich bedanken…
Eine Änderung ist nur für die Zukunft möglich, und zwar vor Beginn des Abrechnungszeitraums.

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