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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

Angenommen es würde sich folgendes Abspielen:

T mietet 2004 eine möblierte Einlieger-Wohnung der Vermieterin B. Diese schließen einen standardisierten Zeitmietvertrag für 3 Jahre ab. Als er einzieht ist alles gebraucht, also weder neu renoviert noch neuer Teppich oder sonstwas. 2006 verkauft die alte Vermieterin B das gesamte Haus an S, samt der Einliegerwohnung. T will nun am Ende der Laufzeit ausziehen. Kurz bevor B verkauft hat, kam es häufiger zu Meinungsverschiedenheiten zwischen T und B....B möchte nun T eins auswischen und behauptet nun, dass der Teppich damals vor 3 Jahren bevor noch T eingezogen ist neu gewesen sei. Dies war jedoch nicht der Fall, da T den gleichen Teppich bei der Wohnungsbesichtigung gesehen hatte als der alte Mieter noch drin war. Diesen alten Mieter kennt T jedoch nicht, womit er keine Zeugen dafür hat außer seine Eltern.

Nun will S, der B bei der Wohnungsübergabe hinzuzieht, von T einen neuen Teppich, weil der alte ein paar normale Flecken bzw Abnutzungserscheinungen aufweist.

Wie kann sich T retten, damit er keinen neuen Teppich bezahlen muss, da der Teppich bereits alt war. Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts festgehalten.

Kann S überhaupt an T Forderungen stellen, da B damals an "S" die Wohnung so verkauft hat wie gesehen und somit die neuen Vermieter alles in dem Zustand gekauft haben als sie das Haus besichtigt haben ? Denn B hat das Haus verkauft und hat somit keinerlei Ansprüche mehr an T.


Vielen Dank für eure Mühen
Stichwörter: teppich + bezahlen

3 Kommentare zu „Teppich bezahlen?”

Y2J

was ich noch vergaß:


ist ein stinknormaler Muster-Mietvertrag...

Bevor der alte Vermieter das Haus verkauft hatte, hatte T vorsorglich ein Schreiben aufgesetzt und den alten Vermieter unterschreiben lassen, da ihm die neuen Vermieter etwas komisch vorkamen. In dem Schreiben heißt es:

"Die Möblierungen der Whg. waren alle in einem gebrauchten Zustand. Herr T ist lediglich verpflichtet die Whg. in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Eine Renovierpflicht besteht somit nicht"

Alles schön und gut, aber es wird kein Bezug auf den Teppich genommen.

Das doofe ist auch, wenn T die Wohnung gutgläubig so übergibt, dann können die dort alles machen was sie wollen und sich selber irgendwelche Beweise machen um diese dann gegen T vor Gericht zu verwenden. Aber T hat ja auch kein Zurückbehaltungsrecht des Schlüssels.

das mit dem Übergabeprotokoll ist zwar alles schön und gut, aber wenn der Vermieter auf seine Mängel besteht die T nicht nachvollziehen kann, dann unterschreibt T zwar nicht, aber dafür bekommt er wiederum auch kein Übergabeprotokoll vom Vermieter ausgestellt, aber den Schlüssel müsste er trotzdem gezwungenermaßen übergeben. Und nun ?

Und die Höhe ist ja, dass der neue Vermieter darauf besteht, dass der alte Vermieter bei der Übergabe mit anwesend sein soll. Hat der neue Vermieter überhaupt einen Anspruch darauf dass der alte dabei ist, schließlich mag T die alten nicht und möchte auch keinen Kontakt mehr mit denen und glaubt sogar, dass die alten dort für mehr Wirbel sorgen würde. Schließlich will der neue wissen was in der Wohnung vorhanden sein muss und was nicht. Aber das hätte er ja damals klären können, als er das Haus gekauft hat und nicht jetzt. Kann T die Anwesenheit verweigern?


Da sich soviel Streit abzeichnet, ist das ein Fall für den Anwalt bzw. Rechtsschutz? Ein Schaden wäre noch nicht eingetreten aber dieser steht ja unmittelbar bevor, wenn man an den Reaktionen des Vermieters erkennen kann.

Ben Grimm

Hallo,

Kommt mir bekannt vor
Du warst ja schon auf dem richtigen Weg, als Du Dir beim Einzug den gebrauchten Zustand der Wohnung schriftlich bestätigen lassen hast. Aber so ein Protokoll sollte schon etwas detaillierter sein, da es bei nachträglichen Streitkeiten ja Beweiskraft haben soll. Soviel ich weiß, liegt beim Auszug, die Beweispflicht vor der Schlüsselübergabe beim Mieter, d.h. Du musst nachweisen das eventuelle Mängel schon bei Deinem Einzug vorhanden waren. Hier wäre eben dieses Protokoll sehr hilfreich. Hat der Vermieter die Wohnung mängelfrei übernommen und Dir dieses schriftlich bestätigt, liegt die Beweispflicht dann bei ihm. Beim Eigentümerwechsel hättest Du Dir dieses Protokoll am besten nochmal vom neuen Eigentümer unterschreiben lassen. Denn jetzt hat der neue Vermieter den alten Eigentümer als Zeugen, der ja aussagt das der Teppich neu war, und Du stehst mit leeren Händen da.

Ich würde mir an deiner Stelle zur Wohnungsübergabe auf jeden Fall Zeugen mitnehmen, aber keine Verwandten o.ä., denn schriftlich wird man dir warscheinlich jetzt nichts mehr bestätigen. Diese Zeugen können vor Gericht den tatsächlichen Zustand der Wohnung bezeugen. Und was noch wichtig ist, die Schlüssel nur[/b:9e751] gegen schriftlicher Bestätigung aushändigen.

Zeugen kann sich der Vermieter natürlich auch mitnehmen, und das wird all warscheinlichkeit nach wohl Dein alter Vermieter sein. Aber dagegen kannst Du dich nun mal nicht wehren.

In Zukunft, vor Wohnungsübernahme alle[/b:9e751] Mängel, Strom und Heizungstand etc., Anzahl der übergebenen Schlüssel usw.usw., schriftlich[/b:9e751] vom Vermieter bestätigen lassen.

Wenn Du Rechtschutzversichert bist, würde ich mich auf jeden Fall mal beraten lassen.

Susanne Experte!

Grundsätzlich sind Abnutzungen des Interieurs in der Miete enthalten.
Was über das normale Maß hinaus geht dafür kann der VM Schadenersatz fordern. Er bekommt natürlich keinen neuen Teppich, lediglich der Zeitwert ist zu ersetzen. Normalerweise regelt das Deine Haftpflichtversicherung.

Wenn Du keine hast, muss der VM die Anschaffungskosten darlegen, damit der Zeitwert ermittelt werden kann.
I.d.R. hält so ein Teppich 10 Jahre, damit verliert er 10% des Werts pro Jahr!

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