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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Salut zusammen,

bei der vor kurzem erhaltenen NK-Abrechnung für 2006 bin ich über die exorbitante Erhöhung der "Miete Kaltwasserzähler" um knapp 100 Prozent gestolpert. Ist das quasi normal?!

Daneben ärgert es mich sehr, dass allgemeine Betriebskosten wie Müll und Hauslicht nach qm und nicht nach Mieterzahl berechnet werden. Gibt es da eine Chance, sich dagegen zu wehren? Als Single zahle ich entsprechend mehr Müllgebühren als eine Vier-Köpfige-Familie mit Kleinkindern (samt Windeln), das ist doch eigentlich mehr als unfair

Meine dritte Frage bezieht sich auf die Grundsteuer. Darf der Vermieter die die Steuer des Grundstücks (Hoffläche) mit auf die Mieter umlegen und wo kann man Infos zu den entsprechenden Schlüsseln bekommen? Da ich innerhalb von Leipzig umgezogen bin, die Qualität der Wohnlage jedoch gleichgeblieben ist, wundert es mich, dass die Grundsteuer wesentlich höher ausfällt.

Vielen Dank im Voraus & MfG

1 Kommentar zu „Miete Kaltwasserzähler, Müllgebühren & Grundsteuer”

Der_Mario Experte!

bei der vor kurzem erhaltenen NK-Abrechnung für 2006 bin ich über die exorbitante Erhöhung der "Miete Kaltwasserzähler" um knapp 100 Prozent gestolpert. Ist das quasi normal?![/quote:2c29b]
Lass Dir die Belege zeigen, dann weißt Du ob das korrekt ist oder nicht.

Daneben ärgert es mich sehr, dass allgemeine Betriebskosten wie Müll und Hauslicht nach qm und nicht nach Mieterzahl berechnet werden. Gibt es da eine Chance, sich dagegen zu wehren? Als Single zahle ich entsprechend mehr Müllgebühren als eine Vier-Köpfige-Familie mit Kleinkindern (samt Windeln), das ist doch eigentlich mehr als unfair <!-- s :( --><!-- s :( -->[/quote:2c29b]
Wie ist das im Mietvertrag festgelegt? Wenn dort nichts geregelt ist, muss nach Wohnfläche umgelegt werden.

Meine dritte Frage bezieht sich auf die Grundsteuer. Darf der Vermieter die die Steuer des Grundstücks (Hoffläche) mit auf die Mieter umlegen und wo kann man Infos zu den entsprechenden Schlüsseln bekommen? Da ich innerhalb von Leipzig umgezogen bin, die Qualität der Wohnlage jedoch gleichgeblieben ist, wundert es mich, dass die Grundsteuer wesentlich höher ausfällt.[/quote:2c29b]
Wenn das im Mietvertrag festgelegt ist, darf er das selbstverständlich! Lass Dir die Belege zeigen, wenn Du den Betrag anzweifelst. Die Grundsteuerbescheide kommen von der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung.

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