Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum,

wie der Titel schon sagt, hatte ich über das Wochenende kein Strom im Bad(ohne Fenster) und Küche(Herd ging), sowie das Licht ging nicht.
Dann habe ich natürlich gleich meinen Hauswart geholt, dem man schon angemerkt hat, daß er keine Lust hat sich mein Problem an zu sehen.
Einen Notdienst wollte er auch nicht holen, weil die Hausgesellschaft einen Vertrag mit einer Elektrofirma hat, die aber keinen Notdienst hat...
Und wenn ich von mir aus einen Notdienst geholt hätte und es mein Verschulden gewesen wäre das der Strom nicht funktioniert müßte ich den Einsatz zahlen. Dies machte er mir mit einem einschüchternen Ton klar und vertröstete mich auf Montag. Nun kam der Elektriker erst heute (Dienstag) und hat festgestellt, daß es nicht mein Verschulden war.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich eine Mietminderung (wie viel Prozent?) beantragen kann und mit welcher Wahrscheinlichkeit diese durchkommt?

Danke, im voraus
Stichwörter: kein + strom + übers + wochenende

1 Kommentar zu „übers Wochenende kein Strom”

Der_Mario Experte!

Hallo.

Mietminderung "beantragen" kann man nicht. Entweder man setzt sie durch oder man lässt es.

Der korrekte Weg wäre gewesen, dass Du den Vermieter aufforderst den Mangel zu beheben, für den Fall dass er das nicht tut mit Ersatzvornahme (also selbst auf Kosten des Vermieters beheben lassen) drohst und gleichzeitig eine Mietminderung ankündigst. Es wäre dabei vollkommen unerheblich gewesen, ob der Schaden sein Verschulden ist oder nicht.

Sorry, aber mit dieser Einschüchterungsmasche des Hauswarts hast Du Dich über den Tisch ziehen lassen. Bei allem, was über die Schönheitsreparaturen hinausgeht, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.

Hattest Du irgendwelchen finanziellen Schaden durch den Stromausfall? Z. B. vergammelte Lebensmittel, weil der Kühlschrank nicht lief, tote Fische im Aquarium o. ä.? Damit könnte ein guter Anwalt evtl. auch noch ein paar Euros herausschlagen.

Grundsätzlich wäre für den Zeitraum des Stromausfalls eine Mietminderung möglich gewesen (im Extremfall, wenn auch Warmwasser und Herd betroffen sind, können[/i:be99d] das 100 % sein!). Ob jetzt im Nachhinein eine Mietminderung durchzusetzen ist, kann ich Dir nicht beantworten, da solltest Du Dich mal bei Deinem örtlichen Mieterverein beraten lassen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.