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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich habe folgendes Problem:
Mein Mietvertrag ist von meinem Vermieter schwammig ausgefüllt worden und nun herrscht Unklarheit.
Zuerst wollte ich mit Ihm einen befristeten Mietvertrag bis September 07 abschließen und er hat fälschlicherweise das Ende noch ins Feld "Beginn ab. ..." geschrieben.
Nun meint er der Mietvertrag ginge bis zum September, ich bin allerdings der Meinung dass ich regulär mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, da hier meines Erachtens nach ein unbefristeter Mietvertrag vorliegt.

Nun will ich zum 31.08.07 ausziehen und er meint er wäre im Recht.
Hoffe mir kann jemand schlüssig antworten und vielleicht eine Quelle nennen auf der mein Vermieter dies schwarz auf weiß nachlesen kann.


Den Mietvertrag habe ich beigefügt.
Danke im vorraus

http://stang.cutech.org/miete/miet1.jpg[/img:0632b]
[img:0632b]http://stang.cutech.org/miete/miet2.jpg[/img:0632b]
Stichwörter: formfehler + sieht + trotz + vermieter + befristet

5 Kommentare zu „Vermieter sieht Vertrag trotz Formfehler als befristet an”

Der_Mario Experte!

Hallo.

Ihr liegt beide nicht so ganz richtig. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Seit der Mietrechtsreform 2001 sind Zeitmietverträge nur noch dann gestattet, wenn eine Begründung für die Befristung angegeben wird. Begründen muss die Befristung dabei der Vermieter[/i:2b829](!!), und die zulässigen Begründungen sind eng begrenzt. Aktuelle Vordrucke für so genannte &quot;qualifizierte Zeitmietverträge&quot; berücksichtigen das natürlich, und der Vermieter braucht den zutreffenden Grund nur anzukreuzen.
Ist ein solcher Grund nicht fixiert, kann der Vermieter sich nicht auf einen Zeitmietvertrag berufen, sondern es handelt sich um einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag.

Das Problem Deines Vermieters ist nicht ein Formfehler oder das schwammige Ausfüllen, wie Du vermutest, sondern dass er einen Uralt-Vordruck verwendet hat und offensichtlich die Mietrechtsreform &quot;verpennt&quot; hat.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um &quot;normalen&quot; Wohnraum handelt, und nicht um ein Studentenwohnheim oder ähnliches.

§ 575 BGB (&quot;Zeitmietvertrag&quot ;) [/b:2b829]
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.[/quote:2b829]

bla4000

ja, es handelt sich um normalen wohnraum

aber wenn mein vermieter einen veralteten vordruck benutzt ist er nunmal selbst schuld, da kann ich ja nichts dafür

Der_Mario Experte!

aber wenn mein vermieter einen veralteten vordruck benutzt ist er nunmal selbst schuld, da kann ich ja nichts dafür[/quote:6b146]
Stimmt. Das ist dann sein Problem.
Meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen stinknormalen unbefristeten Mietvertrag.

bla4000

und wie überzeug ich nun meinen vermieter davon ohne dass es teuer wird? sprich ohne anwalt und solche scherereien

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