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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.06. gekündigt und werde bald umziehen.

Normalerweise hat das mit der Vorauszahlung zu NK immer gut hingehauen, ich habe sogar immer eine Kleinigkeit zurück bekommen.

Nun steht noch die Abrechnung von Januar bis Mai 07 aus. Bis diese fertig ist wirds auch noch etwas dauern.

Mein Vermieter will nun einen Teil der Kaution einbehalten, mit dem Argument:
"Es waren ja nur Wintermonate und normalerweise ergibt sich ja die Summe durch die Vorauszahlungen vom ganzen Jahr, deswegen haut das wahrscheinlich nicht hin".

Klingt für mich logisch. Aber da ich immer pünktlich Miete usw, bezahlt habe und mein Vermieter seit meiner Kündigung irgendwie in den Wahn geraten ist das ich ihn über den Tisch ziehen will, nehme ich das jetzt so nicht hin.

Darf er einen Teil der Kaution einbehalten für eine evtl. Differenz in der NK-Abrechnung?

Vielen Dank für die Antworten.
Stichwörter: kaution + nkabrechnung + wegen + zurückbehalt

1 Kommentar zu „Zurückbehalt Kaution wegen NK-Abrechnung”

Susanne Experte!

Ja, darf er!

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