Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

unser Wohnhaus soll angeblich(!) dieses Jahr noch abgerissen werden(Sanierungsgebiet) und die Mietparteien in -von der Lage und Ausstattung her- minderwertigere Wohnungen verwiesen werden. Hausverwaltung ist eine große Wohnungsbaugesellschaft mit reichlich Bestandswohnungen.

Wir sehen im Moment eigentlich nur den Nichtauszug aus den jetzigen Wohnungen um gegen die Verwaltung zu "pokern".

Weiß denn jemand noch andere Möglichkeiten?

Gruß
Günther

P.S.
Durch die Änderung/Löschung des Mietkontos und die verspätete Mitteilung seitens der Verwaltung wurden die Mieter -unwissentlich- in Zahlungsverzug von 2 Monatsmieten gesetzt und erhielten deshalb die fristlose Kündigung.

Die Mieter zahlten daraufhin unverzüglich alle ausstehenden Mieten.
Frage: Ist diese fristlose Kündigung nun vom Tisch oder kann da noch was nachkommen?
Stichwörter: ohne + schlechtere + wohnung + ausgleich + hausabriß

1 Kommentar zu „Hausabriß! "Schlechtere" Wohnung ohne Ausgleich?”

Der_Mario Experte!

unser Wohnhaus soll angeblich(!) dieses Jahr noch abgerissen werden(Sanierungsgebiet) und die Mietparteien in -von der Lage und Ausstattung her- minderwertigere Wohnungen verwiesen werden.[/quote:7d000]
Sind das nur Gerüchte, oder ist da wirklich was dran?

Durch die Änderung/Löschung des Mietkontos und die verspätete Mitteilung seitens der Verwaltung wurden die Mieter -unwissentlich- in Zahlungsverzug von 2 Monatsmieten gesetzt und erhielten deshalb die fristlose Kündigung.

Die Mieter zahlten daraufhin unverzüglich alle ausstehenden Mieten.
Frage: Ist diese fristlose Kündigung nun vom Tisch oder kann da noch was nachkommen?[/quote:7d000]
Das verstehe ich jetzt nicht. Was hat das mit der Frage oben zu tun?

Wenn den Mietern die Änderung nicht mitgeteilt wurde, ist der angebliche Zahlungsverzug von 2 Monatsmieten ein Verschulden der Hausverwaltung, und nicht der Mieter.
Es ist zwar richtig, dass bei einem Zahlungsverzug von 2 Monatsmieten eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden darf, aber dieses Vorgehen klingt für mich eher nach Absicht und Schikane. Lasst Euch da besser von einem Fachanwalt oder wenigstens dem Mieterschutzbund beraten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.