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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
wir wohnen seit 15 Jahren in einem alten Fachwerkhaus mit Garten.Vor 10 Jahren wurde hinter unserem Haus der Garten verkauft und dort ein 8Familienhaus mit Tiefgarage hingebaut.
Wir erhielten Stellplätze für unsere Autos hinter dem Haus und am Rand der Einfahrt zum Haus.
Zum eigentlichen Thema.
Wir haben seit dieser Zeit die Hausmeisterarbeiten für einen "Hungerlohn" übernommen.Diese bezogen sich auf Winterdienst,Umkrautentfernung an der Hausfront/Straße und im Einfahrtsbereich.
Das neugebaute Haus hat einen eigenen Besitzer(immobilienfirma) die einen eigenen Hausmeister stellt.Dieser räumt Schnee im Zufahrtsbereich und entfernt auch dort Unkraut.
Als wir unsere Tätigkeit als Hausmeister beendeten sagte unser Vermieter er würde den Hausmeister(Gartenfirma)des hinteren Hauses beauftragen unsere anfallenden Arbeiten(Winterdienst und Unkrautbeseitigung) mitzuübernehmen.
Die Gesamtkosten würden durch alle Parteien (hinteres Haus und unser Haus) geteilt.
Jetzt tauchen auf der Nebenkostenabrechnung Arbeiten hinter dem Haus der anderen Partei auf . Das sind Strauchschnitte,Buschwerk schneiden und entfernen.Diese hohen Kosten sollen unserem Haus auch in Rechnung gestellt werden obwohl es sich nicht auf den gemeinsam genutzten Bereich Zufahrt zum hinteren Haus bezieht.
Unser Vermieter meint er hätte mit dem anderen Haus eine Art Grundstücksgemeinschaft geschlossen wo alle Kosten geteilt werden.Wir haben aber mit unserem Vermieter besprochen das nur unsere Arbeiten die wir vorher erledigt haben übernommen werden sollen.
Am hinteren Haus fallen aber deutlich mehr Arbeiten an, da es über eine größere Grünfläche verfügt!Wir haben dagegen keine Grünfläche welche zu pflegen ist.
Frage:muß ich diese zusätzlichen Arbeiten mitbezahlen,ist eine schriftliche Einwilligung nötig?,Muß der Mietvertrag geändert werden?

Der Vermieter
versucht uns für dumm zu verkaufen indem er schrieb , daß die anderen Mietparteien aus unserem Haus anstandslos gezahlt hätten und er uns nicht mehr zu der Einigung erzählen kann.Wir sollten uns bei Fragen an den Besitzer des anderen Hauses oder an den Mieterbund wenden!

Soll ich den
Vertrag für die Grundstücksgemeinschaft(wenn es so einen überhaupt gibt,anfordern und prüfen lassen??

Wer kann mir helfen??

Gruß
Ulli

3 Kommentare zu „Grundstücksgemeinschaft?Hausmeister”

Berni911 Experte!

Wir haben seit dieser Zeit die Hausmeisterarbeiten für einen "Hungerlohn" übernommen.Diese bezogen sich auf Winterdienst,Umkrautentfernung an der Hausfront/Straße und im Einfahrtsbereich. [/i:31c94]

Jeder bekommt das, was er verdient. <!-- s :D --><!-- s :D -->

Sie benötigen mehr Informationen, wie das alles geregelt ist, da kann man hier leider nicht viel zu sagen. Es scheint eh kompliziert zu werden, das ich eher einen Anwalt konsultieren würde. Ob man da mit Grundbüchern argumentieren kann/soll ??? Ihr Vermieter hat sie über die Absicht , einen Hausmeister zu beauftragen, informiert. Das könnte dann am Ende darauf hinauslaufen, dass man die Kosten vorverteilt. Ob sie dabei besser fahren, weiss ich nicht.

Also alles schwierig und da werden sie hier wohl kaum eine treffende Antwort finden/bekommen, da es viel zu speziell ist.

Aber ich bin auch auf andere Meinungen und Antworten gespannt.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Rano Experte!

Diese Wirtschaftsgemeinschaft, wie sie Dir vorgehalten wird ist -sagen wir es mal vorsichtig- höchst suspekt.
Wie es sich liest, haben die zwei Grundstücke ja sogar noch nicht mal den gleichen Eigentümer?!
Aus dem Bauch raus, würde ich an dieser Stelle mal sagen:
Die Vorgehensweise ist durch keine gesetzl. Regelungen gedeckt.

Gruß
Ralph

Berni911 Experte!

Ich sehe da nicht so viel Erfolg, der Vermieter hat schliesslich angekündigt, was er vor hat. Dass eine Firma teurer ist als ein &quot;Nebenverdienstrentner&quot;, sollte jedem klar sein. Wieviel würde es wohl kosten, wenn man einen Hausmeisterservice nur für idas vordere Grundstück angagiert ?

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

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