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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann wie die Fristen bei einer Nebenkostennachzahlung sind.
Ich bin im Oktober 2003 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe erst Ende Dezember die Nachzahlung bekommen! Ich dachte immer der Vermieter hätte nur 12 Monate nach Auszug Zeit die Nachzahlung zu fordern.

Würde mich freuen wenn mir einer von euch helfen könnte, ich bedanke mich schonmal im Vorraus!
Stichwörter: nbenkostennachzahlung

1 Kommentar zu „Nbenkostennachzahlung”

Gast Experte!

die 12-Monatsfrist gilt nicht nur beim Auszug. Der Vermieter muss grundsätzlich spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode die NK-Abrechnung vorlegen, wenn er noch Geld sehen will.

Bei einem Auszug im Oktober 2003 muss der Vermieter nicht unbedingt bis spätestens Ende Oktober 2004 abrechnen, es hängt vielmehr von der Abrechnungsperiode ab. Wenn diese immer von Juli bis Juli geht, so braucht er für die Monate Juli bis Oktober 2003 erst im Juni 2005 abrechnen, da die Periode ja bis Juni 2004 läuft und danach erst die 12 Monate laufen.

Josh

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