 hat diese Frage gestellt
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 Rano  
 
		RIESCHTISCHSCH!
Als Vermieterin hat sie auch einige Pflichten auf sich genommen. So kann Deine Entlastung nicht daran scheitern, dass sie nicht in Deutschland ist. Dann muss sie eben jemanden damit beauftragen.
Besuchsregelungen können bei Untermietverhältnissen (beim Abschluß!) getroffen werden. Aber nicht im nachhinein. Ein Besuch alle 3 Wo am WoEnde sollte ok sein, wenn sie die Wohnung trotzdem noch uneingeschränkt nutzen kann.
Gruß
Ralph		
jela-
Super danke, dann bin ich mir jetzt sicher!!