Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein vermieter hat mir angekündigt, dass er mir jetzt endlich die Nk-abrechnung für 2005 und 2006 schicken will. soweit ich aus den bisherigen Beiträgen ersehen konnte, kann ich die zahlung für 2005 verweigern, oder?das problem ist aber, das er meine kaution noch hat (ich bin mittlerweile ausgezogen). hat er da irgendwelche chancen, die einzubehalten, falls er meine NK nachzahlung nicht bekommt?

Danke im voraus!!
Stichwörter: kaution + nk + vs + abrechnung

3 Kommentare zu „NK abrechnung vs kaution??”

mädi

2005 ist verjährt.
2006 ist rechtsgültig, wenn du sie bis zum 31.12.07 bekommst.

Nachdem du die Abrechnungen bekommen hast, würde ich sie von einem RA kontrollieren lassen und ein Schreiben aufsetzen lassen, dass 2005 verjährt ist und er dir innerhalb der gesetzten Frist die Kaution auszahlen soll. So ein förmlicher Brief ist meistens sehr hilfreich.

wenn du keine Rechtschutzversicherung haben solltest, kannst du auch einem Mieterschutzbund beitreten (kostengünstiger) die dir auch weiterhelfen bzw. einen Rechtsbeistand stellen.

tilman baum

excellent, herzlichen dank!! <!-- s :D --><!-- s :D -->

Berni911 Experte!

Noch kostengünstiger ist es, keinen Anwalt einzuschalten und das ganze selbst zu machen. Erst nach abgelaufener Fristsetzung drohst du mit dem Anwalt und der VM darf die Kosten für den tragen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.