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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben folgendes Problem mit unserem Vermieter:
Wir haben unseren Mietvertrag zum 31.3.07 gekündigt, da wir in der Vergangenheit Probleme mit lauten Nachbarn und der nicht immer funktionierenden Heizung hatten, dabei aber keine Unterstützung seitens des Vermieters bekamen. Allerdings vermuten wir, dass eine Nebenkostenerhöhung im letzten Jahr dazu dienen sollte, eine versteckte zusätzliche Kaution von uns einzubehalten. Von Juli-Dez 05 hatten wir monatl. 180 € bezahlt und aus der Abrechnung hatten wir ein Guthaben von 220 €. TROTZDEM hat er den Monatsbetrag von 180 auf 205 erhöht. Wir rechnen für 2006 wieder mit einem Guthaben. Der Vermieter hat uns auf Anfrage erklärt, dass er einen Teil der Kaution (insges.1000€) bis zur Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr zurückbehalten wird. Um uns finanziell zu schützen, haben wir beschlossen, die beiden fehlenden Monatsmieten (Feb+März) nicht zu überweisen. Das beläuft sich auf 1400 € Warmmiete.
Nun unsere Frage: Was kann uns hier von seiten des Vermieters passieren?
Ist unsere Massnahme rechtens, oder welche Rechte haben wir hier? Welche Rechte hat der Vermieter, uns wie angekündigt die Kaution befristet vorzuenthalten? Kann der uns verklagen oder können wir ihn mit Aussicht auf Erfolg verklagen? Gibt es eine bessere Lösung für uns?
Vielen Dank im Voraus!

3 Kommentare zu „Probleme mit Kautionsrückzahlung zu erwarten”

Rano Experte!

Der VM muss die Kaution 6 Monate nach Mietende auszahlen
abzüglich[/b:d85cb]
einem Betrag der einer voraussichtlichen Betriebskosten-Abrechnung (Nachzahlung) entspricht. Diese ist spätestens ein Jahr nach dem Ende des Wirtschaftsjahres beizubringen.

Die angedeutete Unterschlagung (Nichtzahlung der Miete) ist illegal!

Gruß
Ralph

GBeck

Hallo Ralph, vielen Dank für die Antwort.

Wir wissen schon, dass es nicht legal ist, die Miete nicht zu zahlen. Wir wollten nur wissen, ob es sich für den Vermieter lohnen würde, uns zu verklagen.

Insgesamt wird er uns mehr Geld schulden als wir ihm, denn unsere 2 WM (1.400 € insg.) werden bestimmt weniger sein als Kaution+Nebenkostenerstattung.

Die 2 Monate Miete können wir immerhin später zahlen, wenn wir die Kaution + Nebenkostenguthaben bekommen.

Es geht darum, dass dieser Mieter immer sehr unflexibel war und von uns immer erwartet hat, dass wir flexibel sind und uns anpassen. Jetzt haben wir die Nase voll und befürchten sehr, zu Unrecht behandelt zu werden. Alles nur als eine Art Rache seinerseits.


Grüsse

Gerd

Susanne Experte!

Es ist schon kurios:
Um die Nebenkostenvorauszahlung zu erhöhen, ist die Begründung immer die letzte Abrechnung. Aufgrund eines hohen Guthabens kann man aber die Nebenkostenvorauszahlung nicht erhöhen, sondern eher vermindern. Hier könnte man vermuten, dass der Vm sich bereichern wollte.

Weiterhin: die Kaution ist nicht nach 6 Monaten auszuzahlen, sondern abzurechnen. Selbst dann kann der VM sagen, er würde sie bis zur nächsten Abrechnung einbehalten und der Mieter macht erst einmal gar nichts. Aufgrund der letzten Abrechnung, aus der ein Guthaben hervorging, kann der VM eigentlich gar nichts einbehalten!!! Trotzdem müsste der Mieter auf Kautionsrückzahlung klagen und damit in Vorkasse gehen, m.E. stehen hier die Erfolgsaussichten sehr gut, besonders, wenn man als rechtschaffener Mieter seinen Pflichten der Mietzahlung bis zum Ende des Mietverhältnisses nachgekommen ist.

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