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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe ein Zimmer einer 3-Zimmer Wohnung, in dem die Raumhöhe nur zwischen 195 und 220 cm ist. Laut Baurecht ist es kein Aufenthaltsraum, bei der Wohnfläche geht es mit ein. Mein Problem: kann ich Miete mindern, wenn ja, wieviel? Bin ich jetzt der Dumme, da ich die Wohnung so gemietet habe wie besichtigt?

1 Kommentar zu „geringe Raumhöhe, Mietminderung möglich? Experten gesucht”

Gast Experte!

1. Baurecht betrifft "Neubauten" bzw. "Bauanträge" nicht Bestand

2. zwischen 1 und 2 Meter wird nur mit 50% als Wohnfläche berechnet

3. Erst mit Vermieter reden bevor Keule rausholen

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