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geringe Raumhöhe, Mietminderung möglich? Experten gesucht
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Habe ein Zimmer einer 3-Zimmer Wohnung, in dem die Raumhöhe nur zwischen 195 und 220 cm ist. Laut Baurecht ist es kein Aufenthaltsraum, bei der Wohnfläche geht es mit ein. Mein Problem: kann ich Miete mindern, wenn ja, wieviel? Bin ich jetzt der Dumme, da ich die Wohnung so gemietet habe wie besichtigt?
1 Kommentar zu „geringe Raumhöhe, Mietminderung möglich? Experten gesucht”
Gast
1. Baurecht betrifft "Neubauten" bzw. "Bauanträge" nicht Bestand
2. zwischen 1 und 2 Meter wird nur mit 50% als Wohnfläche berechnet
3. Erst mit Vermieter reden bevor Keule rausholen
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