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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich habe ein großes Prob mit meinem Vermieter, aber kurz die Vorgeschichte:

Ich wohne seit Juli in einem Zweifamilienhaus wo unten drin eine alte Dame wohnt, die auch Besitzerin des Hauses ist. Vermieterin ist also eigentlich sie, aber ihr Sohn macht alles, hat also vollständige Handlungsvollmacht.

Nun rief mich gestern die Frau unten an um mir zu sagen, dass ich den Gehweg räumen müsste. In meinem Mietvertrag steht aber: Die Vermieterin übernimmt die Verpflichtung für den satzungsgemäßen Winterdienst etc. inkl. Strassenreinigung. Also sagte ich ihr, dass ich den Gehweg nicht räumen müsste, weil dies nicht in meinem Mietvertrag steht. Daraufhin war sie total verwirrt und sagte, dass die Vormieter immer den Winterdienst und die Reinigung übernommen haben und dass ich ja nur deswegen so wenig Miete zahlen würde (290 € inkl. Nebenkosten für knapp 60 qm in einem kleinen Dorf finde ich nun aber nicht sooo niedrig) weil besprochen wäre, dass ich eben Winterdienst und Strassenreinigung übernehmen würde und dass das ja von vornherein besprochen wäre. Tja, nun wurde aber in dieser Hinsicht gar nichts besprochen, ich habe mit dem Vermieter nie darüber geredet. Sie sagte dann sie würde mal mit ihrem Sohn sprechen, denn der wüsste da besser Bescheid als sie. Gut, dass hat sie auch. 5 Minuten später rief mich der Vermieter an, der mir gleich erst mal reindrückte, dass er mit Zahnschmerzen im Bett läge und seine Laune dementsprechend schlecht wäre. Ich sollte in meinen Mietvertrag gucken, denn demnach müsste ich räumen. Hab ich gesagt, es steht eben genau drin, dass ich es nicht machen muss und daraufhin meinte er, dass wäre eben ein Tippfehler, dass er Vermieterin statt Mieterin geschrieben habe und dass es ja besprochen gewesen sei. Er wollte mir nicht glauben, dass er mir gegenüber nichts davon erwähnt hat und meine Mom war ja bei den Gesprächen auch immer dabei. Er sagte dann, wenn ich so uneinsichtig bin, muss er einen Nachbarn beauftragen die Strasse mit zu räumen und mir eben die Miete erhöhen weil ich dann die Kosten tragen muss. Nun bin ich aber nicht uneinsichtig, ich habe einfach nur recht. Ich kann doch nix dafür, dass er damals zu gestresst war um daran zu denken es mit mir zu besprechen und dann auch noch einen Tippfehler im Mietvertrag machte. Meine Mom erzählte mir vorhin nur, dass er mal bei ihr angerufen hat um zu fragen ob ich die Wohnung nehmen würde und ob das mit dem Winterdienst wie es im Mietvertrag steht so in Ordnung gehe. Sie sagte ja, denn sie wusste ja nicht was drin stand und ich hatte ihr gesagt, dass ich mit dem Mietvertrag so zufrieden bin. Warum auch nicht. Es stand was davon drin, dass ich mich zu Vermeidung von Lärm verpflichte, was für mich sowieso kein Problem ist und dass der Winterdienst von der Vermieterin übernommen wird, da beschwer ich mich doch nicht.

Naja, lange Geschichte (sorry, aber ich wollte möglichst genau alles schreiben) kurze Frage: kann der Mieter mir die Miete erhöhen?

Vielen Dank schonmal, allein schon fürs Lesen

MfG
Shani
Stichwörter: wegen + erhöhen + will + fehler + miete

2 Kommentare zu „Vermieter will mir wegen seinem Fehler Miete erhöhen”

FischkoppStuttgart Experte!

ER kann nach §560 BGB (gestiegene Betriebskosten) erhöhen.

ABER:
1. Er muss es begründen. Fällt schwer. Da ihr Vertrag was anderes vorsieht.

2. Nebenkostenerhöhung.
Sollte ihr VM auf die Idee kommen, dieses über Nebenkosten zu machen, Einspruch. Ihr Vertrag sagt was anderes.

3. Sollte er auf eine Vergleichsmiete (Auch Mieterhöhung) hin wollen,
muss er dieses Nachweisen.

Dazu
1. [/b:08377]Erhöhung in Textform
2. [/b:08377]Sie haben keinen Ausschluss im Mietvertrag
3. [/b:08377]Fristen beachten
-Erst nach 15 Monaten darf die Miete erhöht werden.
Die Mieterhöhung darf erst nach 1 Jahr gestellt werden, und die erhöhung wird dann erst nach 3 Monaten gültig. Daher die 15 Monate. §558 Absatz1 BGB
4. [/b:08377]Kappungsgrenze
Die Miete darf max 20% erhöht werden in 3 Jahren § 558 Absatz 3 BGB
5. [/b:08377]Die Vergleichsmiete muss nachgewiesen werden (Mietspiegel oder 3 Vergleichbare! ! ! Wohnungen)
6. [/b:08377]Die Vergleichsmiete darf nicht überschritten werden (Ihre Wohnung muss weniger Kosten wie die günstigste Wohnung)


Fazit: Er kann, wenn er es gut verpackt.
Sie können sich wehren, mit z.B. einem Anwalt / Mieterschutzbund.de.

Aber ohne fachliche Hilfe ihrerseits geht der Stress jetzt erst richtig los.[/i:08377][/b:08377]

Gast Experte!

Vielen vielen Dank für die Antwort, werde mich im Falle des Falles um professionelle Hilfe bemühen.

MfG
Shani

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