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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir Wohnen in einem 2 Familien Haus und einer Anliegerwohnung (Laut Vermieter).
Wir wohnen im 1. OG, Vermieter im EG und im KG ist auch noch eine kleine Wohnung. Gas extra, Wasser und Strom im EG und KG gemeinsam.

Der Vermieter hat uns mittgeteilt das er ausziehen will und das ganze Haus an ein evang. Betreutes Wohnen von Jugentlichen Vermieten will.

Die Besichtigung ist am Dienstag. Er hat uns erst am Samstag bescheit gesagt.
Er hat auch gesagt das er erst uns Kündigt wenn die anderen das Haus auch wollen.

Wir Wohnen seit Juli 2003 in der Wohnung.

1. Darf der Vermieter uns Kündigen weil er das ganze Haus Vermieten will?

2. Welche Rechte haben wir mit Kündigungsschutz und Kündigungsfrist?

3. Wenn ja, gibt es ein schadensersatz weil wir viel Renoviert haben, neu Küche gekauft haben usw.

4. Müssen wir einer Wohnugsbesichtigung überhaupt zulassen wegen einer von uns nicht gewollten Weitervermietung?

5. Darf ich bei der Besichtigung sagen das wir eigentlich nicht ausziehen wollen oder kann die Vermieterin uns da Rechlich belangen.

Vielen Dank von einer Verzweifelten Jungen Familie
Stichwörter: vermieter + will + andere + kuendigen + vermieten

3 Kommentare zu „Vermieter will Kuendigen, will an andere Vermieten”

Gast Experte!


1. Darf der Vermieter uns Kündigen weil er das ganze Haus Vermieten will?
[/quote:0cf52]
BGB unbefristeter Vertrag gibts Eigenbedarf.
Ich sehe nicht, daß der Eigenbedarf (Einzug zwecks Eigenbedarf) hier gilt. Besser mal Anwalt/Mieterverein fragen.


2. Welche Rechte haben wir mit Kündigungsschutz und Kündigungsfrist?
[/quote:0cf52]
Kündigung für Vermieter ist je nach Länge der Dauer.
Für Mieter ist er 3 Monate, für Vermieter normalerweise länger.
Gibts überall zum lesen <!-- s :) --><!-- s :) -->
Irgendwas war bis zu 6 Monate und höher für Vermieter.


3. Wenn ja, gibt es ein schadensersatz weil wir viel Renoviert haben, neu Küche gekauft haben usw.
[/quote:0cf52]
Sorry, weiß ich nicht.


4. Müssen wir einer Wohnugsbesichtigung überhaupt zulassen wegen einer von uns nicht gewollten Weitervermietung?
[/quote:0cf52]
Denke nicht.
Nur wenn man selbst kündigt muß man Termine abstimmen.
Wenn der Vermieter gekündigt hat wegen Eigenbedarf natürlich nicht, macht dann ja keinen Sinn.
Ich würd sagen ich bin nicht damit einverstanden und ich würde es ihm verweigern.
Ohne Dein Einverständis und Terminabstimmung kann er eh nix machen.
Wobei wenn's hart auf hart kommt (Kündigung, etc.) mußt eh raus bzw. vor Gericht die Rechtswirksamkeit der Kündigung feststellen lassen (teuer ohne Rechtsschutz).
Vielleicht geht ja doch was wegen Schadensersatz in diesem Fall.
Hätt er sich halt früher überlegen müssen.


5. Darf ich bei der Besichtigung sagen das wir eigentlich nicht ausziehen wollen oder kann die Vermieterin uns da Rechlich belangen.
[/quote:0cf52]
Termine müssen abgestimmt werden. Sag halt Du hast geschäftlich zu tun und bist deshalb nicht einverstanden.


Viel Glück! Besser trotzdem schonmal nach anderer Wohnung umsehen + Anwalt informieren. Ist sicherlich erst der Anfang von nem Streit.

Gast Experte!

Du hast mehr Rechte, als Du denkst.
Ich würde wie folgt antworten.
Auf die erste Frage: Nein, kann er nicht. Du musst, auch nach der Kündigungsfrist von 3 Monaten eine passende Wohnung finden. Das geht nicht so einfach, wie er es sich vorstellt. Er müsste nach 3 Monaten eine Räumungsklage über einen Richter einholen.
Auf die zweite: Mind. 3 monate
Auf die dritte: Versuchen würde ich es. Uns wurde auch was in Rechnung gestellt. Wenn der Vermieter kündigt, will er ja das du gehst und da könnte er schon eine Abfindung springen lassen. Ist zwar ein bißchen Unverschämt, trotzdem kann man es machen. Ihm würden ja viel höhere Kosten entstehen, falls er eine Räumungsklage einreichen würde <!-- s ;) --><!-- s ;) -->
zu 4. Meine Meinung: zu 98 % würde ich sagen: auf keinen Fall. Er hat ja keinen Durchsuchungsbefehl <!-- s ;) --><!-- s ;) --> Es ist ja Ihre Wohnung. Ist zwar sein Eigentum, aber nicht in seinem Besitz
Zu 5. Ich würde einfach sagen, dass ich noch keine passende Wohnung gefunden habe. Das wars
Bye bye Chris

Gast Experte!

Hallo,

um noch mal abschließend was zu sagen.

Der Vernmieter darf Sie nicht kündigen, Eigenbedarf ist hier nicht gegeben.

Eigenbedarf zählt nur dann, wenn er die Wohnung für sich, oder seine Familie benötigt, oder aber auch wenn er z.B. eine Angestellte hat.

Das muss er auf jeden fall beweisen, weiterhin ist er Verpflichtet, bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, Ihnen einen angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, kann er dass nicht kann er Sie nicht kündigen.

Sie sollten aber auf jeden Fall der Kündigung schnellstmöglich widersprechen.

Machen Sie sich keine Gedanken und bleiben Sie in der Wohnung.

MFG

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