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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

zwei kurze Fragen hätte ich:
1. Was heißt es nun eigentlich genau für mich bezüglich der geforderten Qualität, wenn im Mietvertrag eine "fachgerechte Renovierung" gefordert wird?
Wir werden in Kürze aus einem angemieteten Reihenhaus mit 135 qm ausziehen nach so ziemlich exakt einem Jahr Wohnzeit. Unsere Maklerin, die uns dieses Haus vermittelt hatte lies uns in einem Gespräch kürzlich wissen, daß das Haus wie "von einem Fachmann renoviert" gehört und das auch kleine Unzufriedenheiten seitens des Vermieters zu einer Fristsetzung führen werden, nach deren Ablauf sofort ein Fachmann mit der Ausführung der Renovierungsarbeit beauftragt wird - selbstverständlich zu unseren Lasten. -> Kann von mir als Mieter tatsächlich verlangt werden, das Haus in "fachmännischer" Art zu renovieren - und wenn ja, was heißt das genau? Das interressiert mich jetzt mal grundsätzlich ohne Beachtung von Wohnzeit, Zustand des Hauses bei Einzug, sonstige Zusatzklauseln bezüglich Schönhietsreparaturen im Vertrag etc.
2. In dem Zusammenhang erwähnte sie auch, daß wir die Pflicht hätten, eine hochwertige Wandfarbe für die Streicharbeiten zu verwenden. Entsetzt ob dieser Info haben wir im Mietvertrag nachgeschaut und tatsächlich, unter Zusatzvereinbarungen findet sich ein Passus mit folgendem Wortlaut:
"Der Mieter ist bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, das Haus im malermäßig neu renoviertem Zustand an den Vermieter zu übergeben. (Farbe: weiß - waschbeständig DIN 5377 8) Die Teppichböden sind chem. zu reinigen. Weiter muß im Haus eine Grundreinigung durchgeführt werden."[/i:684e2]
-> Wir können das nicht glauben. Diese Farben sind ja nun nicht gerade billig (Dispersionsfarbe). Kann tatsächlich von uns verlangt werden, solch teure Farbe zu verwenden anstelle eines handelsüblichen und vor allem preisgünstigem "Alpinaweiß" oder ähnlichen Produkten?

(Und was ist dann das nächste: Neuverputzen bei Auszug Pflicht für den Mieter, wenn das irgendwo gefordert wird im Vertrag oder wie? )

Danke Euch schon mal für hoffentlich erhellende Antworten
Herzliche Grüße
Dani und Frank
Stichwörter: din + farben

2 Kommentare zu „DIN Farben”

Susanne Experte!

Hallo Zusammen,

auf Eure Fragen hin habe ich am Ende meines Beitrages 2 Gerichtsurteile angehängt.
Kurze Antwort:
1. Nein, "Fachgerecht" bedeutet nicht "vom Fachmann". Der Mieter darf selbst streichen.
2. Der VM darf keine bestimmte Art oder sogar Name der Farbe bestimmen.

Viel wichtiger finde ich, dass Ihr unbedingt Euren Mietvertrag prüfen lasst, ob diese Schönheitsreparaturen überhaupt rechtskräftig auf Euch übertragen wurden oder die Klauseln nicht sogar nichtig sind. Gerade im letzten Jahr hat das BGH darüber entschieden. Kommt zu Eurer "Auszugsklausel" noch eine Fristenklausel hinzu, müsst Ihr wahrscheinlich gar nichts renovieren, ausser Teppichreinigung. Das sollte aber ein Fachmann prüfen und den VM schriftlich darauf hinweisen (sonst rückt der nämlich die Kaution nicht raus.)
Zum Thema solltet Ihr bei "Mietrecht" die Artikel der Rechtsanwälte zum Thema auf der Seite
http://www.123recht.de[/url:a2b0e]
lesen!!!




Der Mieter kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietvertragsklausel) nicht verpflichtet werden, vor Rückgabe der Wohnung alle Räume weiß zu streichen. Die Farbgestaltung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Etwas anderes gilt nur bei exzentrischer Farbwahl. Hellblau marmoriert ist nicht exzentrisch (LG Lübeck 14 S 221/00 WM 2001, 261).

Muss der Mieter laut Mietvertrag renovieren, schuldet er beim Auszug eine fachgerechte Renovierung mittlerer Art und Güte, nicht Renovierungsarbeiten eines Fachmannes. Während des laufenden Mietverhältnisses reicht auch weniger als fachgerecht aus. (LG Düsseldorf 21 S 403/94).

Rechtsschnüffler

Hallo Susanne,

vielen Dank für die klare und schnelle Antwort.
In der Tat wollten wir als nächstes den Mietvertrag mal prüfen lassen. Da wir auch keine Lust haben, uns schon wieder auf eine Gerichtsverhandlung einzulassen (ich laboriere immer noch an den Folgen einer solchen bezüglich meiner letzten Wohnung) werden wir wohl das Ganze gleich unserem Anwalt übergeben - soll der sich damit rumschlagen.

Ehrlich gesagt: ich frage mich schon ob es irgendwo noch Vermieter anzutreffen gibt, die nicht versuchen, das letzte aus einem rauszuquetschen, wenn es an die Kündigung geht. Is doch wirklich albern: was denken die Leute sich eigentlich? Originaltext: "Na na na Herr Rechtsschnüffler, das ist gar nicht so abwegig: 2000 € für die Renovierung einzurechnen." Allein für diese Unverschämtheit hätte ich nicht übel Lust, die hier mit allem stehen zu lassen, so wie es ist. Normal hätte sich die Frage nach der Renovierung gar nicht gestellt - ist ja selbstverständlich. Nur: denen reicht es wieder nicht, die wollen dann gleich die Extraluxusversion haben. Ich meine denen geht es zu gut - und das reicht dann meistens nicht sondern motiviert nur zu "mir könnte es noch besser gehen - es gibt ja genug Dumme, wo man es mal probieren kann". Bedauerlich und höchst ärgerlich, daß ich bis jetzt keine Ausnahme von dieser scheinbaren Regel betreffend diese Sorte Mensch angetroffen habe.

Herzliche Grüße
D&F

P.s. Super Link. Sieht schwer nach umfassenden Informationsinput aus. Sowas habe ich schon gesucht, danke.

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