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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Da hätte ich mal wieder etwas Aussergewöhnliches:

1) Im Juni geschlossener Mietvertrag (Wohnraum)
2) Vertragsbeginn / Mietbeginn 1.9.
3) Kündigung bereits schon wieder im Juli!

Ich habe versucht, mit der allg. zugängl. Literatur die Fragen zu klären,
ob die 3-monatige Kündigungsfrist in diesem Sonderfall überhaupt greift
und wenn ja, ab welchem Datum die 3 Monate zu zählen sind.
Leider erfolglos.

Hat da jemand einen Lösungsansatz??

Gruß
Ralph
Stichwörter: gilt + kündigungsfrist + wann + dreimonatige

1 Kommentar zu „Ab wann gilt dreimonatige Kündigungsfrist?”

Susanne Experte!

Die Kündigungsfrist ist unabhängig vom Mietbeginn. Wenn die Kündigung bis zum 5 Juli (3. Werktag) beim Vermieter eingegangen ist, dann wurde fristgerecht zum 30. September gekündigt, ist die Kündigung später im Juli eingegangen, so verlängert sich die Frist bis 31.Oktober.

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