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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich habe mit meinem Vermieter beim Auszug vereinbart, das ich die Küche in der Wohnung lasse und dafür 1000 Euro bekomme.
Nun warte ich seit 5 Monaten auf das Geld.
Leider haben wir das nur mündlich vereinbart. Die Rechnung für die Küche habe ich noch.
Nachdem ich das Geld noch nicht erhalten habe und er mir mehrmals telefonisch zugesagt hat das Gel zu überweisen habe ich ihm eine schriftliche Frist gesetzt.
Welche Möglichkeit habe ich überhaupt noch an das Geld zu kommen.
Loht es sich überhaupt einen Anwalt bei 1000 Euro einzuschalten?

Außerdem habe ich meine Kaution ihn Höhe von 600,. auch noch nicht erhalten.

Für jede Hilfe oder Info wäre ich dankbar.

1 Kommentar zu „mündliche Ablösevereinbarung für Küche”

Susanne Experte!

Du kannst ja nachweisen, dass die Küche Dein Eigentum ist, daher ist der mündl. Vertrag doch zu beweisen.
Per Mahnbescheid das Geld anmahnen, dazu braucht man erst mal keinen Anwalt.
Wenn Anwalt, dann so einrichten, dass nach dem Verursacherprinzip der Schuldner (hier VM) auch diese Kosten übernehmen muss.

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